Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 4. (1951)
GOLDINGER, Walter: Archivwissenschaftliche Literatur der Jahre 1948–1951
316 Literaturberichte mangels moralischer, geistiger und materieller Unterstützung ein Torso bleiben müßte. Edith Kotasek (Wien). Maaß Ferdinand, Der Josephinismus. Quellen zu seiner Geschichte in Österreich 1760 bis 1790. Amtliche Dokumente aus dem Wiener Haus-, Hof- u. Staatsarchiv, 1. Bd. In Fontes rerum Austriacarum, 2. Abteilung, Diplomataria et acta, 71. Bd. Verlag Herold, Wien 1951. Jede Quellenpublikation zur Geistesgeschichte des 18. Jahrhunderts ist zu begrüßen, da wir immer noch viel zu wenig von dieser bedeutsamen Zeit gerade aus Österreich wissen. M. hat sich der dankenswerten Aufgabe unterzogen und den ersten Band einer auf drei Bände berechneten Ausgabe von Dokumenten zur Geschichte des Josephinismus vorgelegt. Der erste Band umfaßt die Zeit von 1760 bis 1769 und will die Entstehung dieser vielgenannten und doch nicht ganz erschlossenen Bewegung erklären. In der Einleitung der Quellenausgabe versucht M. eine neue Deutung des Wesens und des Entstehens des Josephinismus zu geben. Um „nicht Meinung gegen Meinung zu setzen“, müssen wir, wie er in der Einleitung sagt, „jene Zeugen befragen, die wirklich wissen, wie es eigentlich war“, und das sind die Akten des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs. Aber es genügt nicht, als Zeugen nur die Akten eines Archivs — sei es auch ein so bedeutendes wie das Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv — heranzuziehen, wenn es gilt, eine so komplizierte Erscheinung, wie einen geschichtlichen Vorgang besonders von der Bedeutung des Josephinismus erklären zu wollen. Außerdem ist das Herzstück des Aktenbestandes jener Zeit, die diesbezüglichen Akten der böhmisch-österreichischen Hofkanzlei und des Staatsrates, im zweiten Weltkrieg verlorengegangen. Den Josephinismus ausschließlich auf die staatliche Kirchengesetzgebung zu beschränken, muß nach der bekannten Auseinandersetzung zwischen Merkle und Sägmüller in den Jahren 1908 bis 1910 als Rückschritt angesehen werden. Man kann das Verhältnis von Kirche und Staat im 18. Jahrhundert nicht isoliert von den wirtschaftlichen, politischen und geistigen Entwicklungen betrachten. Welchen maßgebenden Einfluß hatte z. B. allein der Merkantilismus und der beginnende Kapitalismus im 18. Jahrhundert auch und gerade auf die Beziehungen zwischen Kirche und Staat. Es ist gar nicht möglich, das Verhältnis von Kirche und Staat so zu sehen, wie etwa im 12. oder selbst wie im 17. Jahrhundert. Die historischen Voraussetzungen dieses Verhältnisses hatten sich grundlegend geändert. Ein starres Festhalten an das sogenannte Althergebrachte mußte die neue Entwicklung nur eruptiver bzw. elementarer gestalten. Das hatte Papst Benedikt XIV. eingesehen und in diesem Sinne gehandelt. Aber Klemens XIII. und sein Staatssekretär Torrigiani glaubten die Zeit zurückdrehen zu können, besonders einer so eminent katholischen, dem Heiligen Stuhl so ganz ergebenen Frau gegenüber, wie es Maria Theresia war. M. muß selbst auf S. 55 zugeben, daß das offensichtliche Aufreizen von Kaunitz eine „wachsende Abneigung des Fürsten Kaunitz der Kirche gegenüber“ hervorrief. Vor allem gilt dies von der Besetzung der Bischofsstühle von Mantua und Como und der Ablehnung des Konkordates mit