Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
WEINZIERL, Erika: Der Gurker Bistumsstreit 1432–1436 im Lichte neuer Quellen
Der Gurker Bistumstreit 1432—1436 im Lichte neuer Quellen 311 Als nun Erzbischof Johann II. von Salzburg im Mai 1432 daranging, seine Rechte für den von ihm zum Bischof von Gurk vorgesehenen Salzburger Kanonikus Hermann Gnas 1) geltend zu machen, mußte er sich wohl von vornherein der Schwierigkeit seiner Lage bewußt sein. Er hatte zwar schon im Dezember 1431 2) von Bischof Johann von Chiemsee die Investiturregelung aus dem Jahr 1232 3) und alle Privilegien, die den Salzburger Erzbischöfen für Gurk verliehen worden waren, transsumieren lassen und im April 1432 von Bischof Konrad von Seckau einen sehr bindenden Huldigungsrevers verlangt 4), der vermuten läßt, daß ihm zu diesem Zeitpunkt die Absichten Liechtenbergers nicht mehr unbekannt waren. Trotzdem war die Aussicht, den Salzburger Rechtsstandpunkt durchzusetzen, im Fall Gurk sehr gering: Als Vorkämpfer für die Trennung des Bistums von Salzburg stand dem Erzbischof der Landesfürst gegenüber, dem sich das Kapitel von Gurk auch im eigenen Interesse angeschlossen hatte 5) und ob sich der Papst, dessen Vorgänger die Besetzung Gurks für sich beansprucht hatten 6), auf die Seite Salzburgs stellen würde, war ungewiß. Aus dieser Situation heraus ist auch der pessimistische Ton zu verstehen, der in der anfangs Mai für den Salzburger Unterhändler in Rom Friedrich Gren7) verfaßten Instruktion vorherrscht8): Sollte die Provision des Hermann Gnas nicht die päpstliche Bestätigung erhalten, so müsse doch die Transferierung des Lavanters nach Gurk, gegen den alle möglichen beweisbaren9) und unbeweisbaren Beschuldigungen vorgebracht wurden, auf jede Weise verhindert werden. Und wenn nicht einmal die Transferierung Liechtenbergers abgewehrt werden könne, so müsse dem Erzbischof wenigstens die Besetzung des Bistums Lavant gewahrt bleiben8). Hermann Gnas selbst hatte am 8. Mai10) Bittschreiben an den Papst, das Kardinalskollegium und mehrere geistliche Würdenträger 1) Vgl. Wagner, a. a. O., 8. 30—31. 2) 1431 Dezember 17, Salzburg. 3 Transsumpte, HHStA. Wien. 3) Siehe S. 310. 4) Chmel, S. 37. 5) Vgl. Hirn, a. a. O., S. 55. 6) Siehe oben. 7) Später salzburgischer Kanzler und 1446—1452 Bischof von Seekau. — Vgl. P. Leardi, Reihe aller bisherigen Erzbischöfe von Salzburg (Graz 1818), S. 108. 8) Chmel, S. 39—43. 9) Siehe S. 308. 10) Chmel, S. 43, Anm. 4.