Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 3. (1950) – Leo Santifaller Festschrift
WEINZIERL, Erika: Der Gurker Bistumsstreit 1432–1436 im Lichte neuer Quellen
Der Gurker Bistumstreit 1432—1436 im Lichte neuer Quellen. Von Erika Weinzierl-Fischer. Der nach dem Tode des Bischofs Ernst Auer von Gurk im Jahr 1432 ausgebrochene Streit um die Besetzung des Bistums Gurk wurde bisher am eingehendsten vor mehr als hundert Jahren von Joseph ChmelJ) behandelt. Jene Quellen, die Chmel damals der Öffentlichkeit zugänglich machte, bildeten die Grundlage für alle jüngeren Darstellungen, die diese interessante Auseinandersetzung zwischen den politischen Mächten der damaligen Zeit bis jetzt im Rahmen größerer Arbeiten * 2) gefunden hat. Systematische Nachforschungen in der allgemeinen Urkundenreihe des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien und Anfragen bei verschiedenen Archiven in Kärnten, Tirol, Steiermark und Salzburg3) förderten nun zahlreiche, bisher in der Öffentlichkeit nicht bekannte Quellen zutage, die einen weitgehenden Einblick in die Hintergründe dieses diplomatischen Kampfes ermöglichen, sein historisches Bild runden und erhellen, daß der damals das Abendland bewegende Konflikt zwischen Papst Eugen IV. und dem Konzil von Basel auch für die Frage der Besetzung des Bischofstuhles von Gurk nicht ohne Bedeutung blieb. Der für die vorliegende x) J. Chmel, Materialien zur österreichischen Geschichte, 1/2 (Wien 1837), S. 41, n. XXIV. — Derselbe, Geschichte Kaiser Friedrichs IV. und seines Sohnes Maximilians I., I (Hamburg 1840), S. 38—46, 251—256, 538 — 543, Beilage n. X. (= Chmel). 2) Vgl. z. B. J. Hirn, Kirchen- und reichsrechtliche Verhältnisse des salzburgischen Suffraganbisthums Gurk, (Krems 1872), S. 55. — H. v. Srbik, Die Beziehungen von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters, Forsch, z. inner. Gesch. Österr., I (Innsbruck 1904), S. 31. ■— W. Seidenschnur, Die Salzburger Eigenbistümer in ihrer reichs-, kirchen- und landesrechtlichen Stellung, Zeitschr. f. Rechtsgesch., kan. Abt. XL (1919), S. 266—267. 3) Den Leitern und Beamten der betreffenden Archive, ganz besonders aber Herrn Archivdirektor Dr. H. Wiessner, Klagenfurt, und Herrn Generalvikar Dr. J. Kadras, die durch ihr äußerst liebenswürdiges Entgegenkommen die Fertigstellung der vorliegenden Arbeit ermöglichten, sei an dieser Stelle herzlichst gedankt.