Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 2. (1949)

WIESSNER, Hermann: Über Behinderungen der Archivarbeit

86 Archivberichte III: Erster österreichischer Archivtag Aus demselben Grunde sollen auch umstürzende Planungen mit allzuweit gespanntem Termin und ausgesprochener individueller Prägung, bei denen eine Fortsetzung durch den Nachfolger nicht zu erwarten ist, unterlassen werden. Derartige Planungen bringen keinen Gewinn, und die Arbeit von Jahren ist nutzlos vertan. Jeder Katalog soll im Vorwort neben einer kurzen Geschichte des nachfolgenden Bestandes auch einen Hinweis auf die Art des Erwerbes enthalten. Zu ausführliche Kataloge sind ebenso unbrauchbar wie zu knappe, daher Beschränkung auf das Wichtigste und Zusammen­fassung des Inhaltes nach Sachgebieten. Hier empfiehlt sich eine generelle Planung. Ein Personen- und Sachindex am Schlüsse des Kataloges erleichtert die Übersicht. Die Verwendung von Kurzschrift in Katalogen, Zettel­katalogen und Regesten, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, ist untunlich. Jeder Katalog ist zumindest in Doppelausfertigung herzustellen. Wir am Kärntner Landesarchiv haben von jedem drei Exemplare, eines in der Direktion, eines im Katalogzimmer und eines in Reserve. Zettelkataloge und Regesten werden nur ausnahmsweise und als gewissenhaft bekannten Be­nutzern in die Hand gegeben. Wo es ohne Raumverschwendung möglich war, wurden die einzelnen geschlossenen Sammlungen, besonders Herrschafts­archive, auch in einem gesonderten Raum zur Aufstellung gebracht. Daß wir in Kärnten an Raumnot leiden, sei nur nebenbei erwähnt, weil es Sich da um einen allgemein üblichen Notstand aller Archive handelt. Man wird doch einmal darangehen müssen, entweder ein eigenes Archivgebäude zu errichten oder ein bestehendes dementsprechend zu adaptieren. Einige kleine, aber nicht unwichtige Bemerkungen formaler Natur zu den Archivalien. Möglichste Formgleichheit bei der Unterbringung der Urkunden, Bücher und Akten bedeutet eine große Erleichterung der Archiv­arbeit. Diese Uniformierung erstreckt sich auf die Größe der Urkunden­hüllen, deren Farbe und Beschriftung, auf die Siegelhüllen, die Aufstellung der handschriftlichen Bücher und deren einheitlich genormte Bezettelung und auf die ebenso einheitliche Bündelung der Akten. Für gute Beleuchtung der Räume, Trockenheit, periodische Entstaubung der Archivalien und Feuersicherheit ist Sorge zu tragen. Für die schwierigen Restaurierungsarbeiten an pfleglos gebliebenen Archivalien, die eine Spezialbehandlung erfordern, gebricht es an aus­gebildeten Fachleuten. Daher würde es sich empfehlen, zentralgeleitete Kurse unter der Leitung hochqualifizierter Fachleute ins Leben zu rufen, die von den Archivbeamten frequentiert werden müßten. Das gleiche gilt für die Herstellung schwieriger Photokopien. Die Behinderungen der Archivarbeit durch Verluste als Folge der seiner­zeitigen Verlagerungen sind leider irreparabel. Was hier durch übereilte und kopflose Anordnungen gesündigt wurde, ist erst heute ganz über­sehbar. Man kann ruhig behaupten, daß es in den meisten Fällen zu gar keinem Verlust gekommen wäre, wenn diese sogenannten Bergungen unterblieben wären. Indem diese Verlagerungen übereilt und unter Zu­ziehung ungeschulter Kräfte durchgeführt, die Bergeorte unversperrt und nicht überwacht wurden, entstanden die größten Schäden. So hat das Kärntner Landesarchiv, ohne selbst auch nur einen Bombentreffer zu ver-

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