Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 13. 1661-1664 (Budapest, 1888)
Pótlék az Erdélyi Országgyűlési Emlékek 10. és 11. kötetéhez
können gedulden, als wolte er benebst dem tiscali procurator! protestirett haben, ihm fall zwe oder drey tag drüber verflussen mögte, das ihnen nichts zu fortfahrung ihrer sachen benohmen sey, sondren alszo vonn landt angenomen, als wen sie mox et de facto sich über die geschehene wortt geriirett und gemeldett hetten. 21. Januarii. Confluirett abermahl das landt und werden postulata verleszen vorm landt, welche ihr F. G-. hineinzutragen eingelangt. Auch haltet der Ladány, nebenst ihm die delegati comitatus Bihoriensis, biem landt bittlich ahn-: man mögte doch bie Ihr F. Gr. ein collect und intercessio einlegen, das Ihr F. Gr. den gefasten unmutli und ungnadt möge fahren lassen ; sintemahl er vor Gottes angesichgt und vorm edlen landt das bekennen müsse, das er auch nicht in die gedanken gefast, Ihr F. G. méltóság zuwider etwas zu gedencken, vielweniger zu reden, sondren das er gesagt : hallatlon dolgot hall az ország, hett er zu dem endt gethan, das er dadurch sich attentionem machen wollen. Das landt intereedirett vor ihn. Ihr F. G' nehmen auf einen anderen tag bedenck zeitt. 22. Januarii. Werden abermahl postulata vorleszen und Ihr F. G. hineingetragen und seirnlt untter anderen postulatis •diese die notabelste, comitatus videlicet Albensis : Man solt 1. die gedruckten constitutiones 1653. mitt dem obsignirten und dem káptalon im verflossenen jähr hineingegebenen par -conferiren, weiln additiones. variationes in denselben scheinten zu sein. 2. ittem solt man den decimatoribus wehren, das sie das armuth mitt beschatzen nicht solten so aggraviren. 3. Ittem man solt denn handtwerckern das übermachte thewre verkauften ihrer arbeitt wehren und limitiren. 4. Ittem begerett der adell, so da zu Weissemburg wonhalft, das ihnen vor dero rosz, die sie halten müssen, ein ortt auff Weissemburger hutter geben möge, im sommer ihre rosz alda zu halten. 5. Ittem begerett der adell, das diejenige edelleutth, so in fundo regio oder aber in fiscális jószág Weingärten aufgearbeitet, contra nobilitarem praerogativam nicht solten schuldig sein, zehenden zu geben. 23. Januarii. Confluirett abermahl das landt und werden etliche Ihr F. G. und des consilii resolutiones, auf hineingetragene postulata gethan, vorleszen. Ad 1. bie einem thewren eydt bethewrsz Ehr F. G.,das sie nichts mehr darzu setzen lassen, als wie es ihm geschriebenem und versigeltem exemplar stunde, in ea parte wolte Ihr F. G. nicht ihr zuwider szein lassen das conferiren der articul, die errores tvpographicos, da villeiclit ein buchstab zu viel oder ein silb und wort ausz31*