Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 7. 1614-1621 (Budapest, 1881)

19. fejezet: 1614-1621 - Törvények és okiratok

sy ilime rundt abczuschlagen ; YÖII Siebenbürgern aber, so were zu erhaldtung friedens, haudlung und unterredung dero­wegen zupflegen, wieweit es dissfals zubringen nit abczurathen. 3. Was vors dritte der sibenbürgischen anwesenden Gesandten unscliliessliche und zweifelhafte andtwort betrifft, da wirdt darfür geachtet, dass wegen der grossen gefahr, dar­innen sy stecken, und des zweifelhafften gliicks und ausgangs in sy ietziger zeit auff eine cathegorische andtwort nit zudrin­gen, sondern vilmehr alles dis, was ihrenthalben anjetzo für­laufft, auf abschickung commissarien und weittern Unterredung und verglichung zustellen. Darneben aber alles fleisses zuer­mahnen, dass sy so vil möglichen an ihre Mai. und die Chris­tenheit sich haldten, und herokegen des Türckhen gewählt sich zuentbrechen durch allerhandt gelegenheit, mittel und wege, trachten sollen. 4. Ob vors vierdte die türckhische Potschafft ohne prae­sent, zuwider der capitulation, fürczulassen : da wirdt erachtet, dass solche punct kegen dem türckischen Gesandten zueiffern, und an ihn zubegehren sey, ob er durch einen curier bey der türckischen Porten es dahin richten köndte, dass solches nach­mals beschehe ; auffn fall es ihr nit sein wolte, so würde seiner macht halber, die disfals gleichwol in acht zunehmben ist, rathsamber sein, der gesandte würde cum protestatione von ihrer Mai. gehöret, als dass ihme gleich wie zur veracht die­selbte abschlagen werden solte. 5. Eine neue friedens capitulation vors fürste mit dem Türcken anczustellen, wird nit zu ratlien, sondern vilmehr dieselbte sovil möglichen zuvenvidern sein, seintemaln auff disem theil gar kaine oder wenige hoffnung, dass durch neue friedens tractation was mehers und bessers als man albereit hat, und vormals erhandelt worden, erlangen und überkomben werde. Herokegen ist sich zubesorgen, dass der Türkli alles dis, was er dieser zeit praetendirt. darinnen mit nahmen begrif­fen und abgehandelt wirdt haben wollen, welches auff disem fall schwär und bedencklichen fallen würdte. 6. "Was vors seclisse die Mittel belanget, dardurch der Turck zu haldtung des vormals beschlossenen friedens zube­wegen, und damit obgemeldtem ratschlag in allen fünff punc­ten könne nachgegangen und effectuirt werden ; so ist wegen des Turcken bekandten friedtbruchs und nithaldtung auch habenden gewaldts, ohne alle weittleufiige erinnerung und ausfüerung gantz gewiss, dass solches ander gestalt nit zurich­ten und zu wege zubringen ist, dann durch eine, beharrliche und in bereitschafft habende mässige kriegsmacht. Zu einer beharrlichen in bereittschafft habenden kriegs-

Next

/
Thumbnails
Contents