Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 7. 1614-1621 (Budapest, 1881)

19. fejezet: 1614-1621 - Törvények és okiratok

maciit aber, wirdt erachtet, dass neun oder zehen taiisent mann genugsamb sein soldten, als drey tausent zu ross und sechs tausent zu fuess. Diese anzahl wird weitter erachtet, dass sy den unirten und anjetzo anwesenden landen auffczubringen, und so lange als es von nöthen sein mochte, zuhaldten, gar leichte und nit schwär sein solle. Dann wann solche anzahl in das Königreich Hungern, die cron Böheimb mit ihren incorporirten landen, und das ertzherzogtumb Österreich mit ihren anreinenden landen eingetheilt (welche drey theil an landt, stärcke und vermögen, einander nit sehr ungleich sein solten) so kombt auff ein theil ein tausent pferde, und 2000 zu fuess. Solche ein tausent pferde und zwey tausent knechte (zum exempel gesetzt) bey der cron Böheimb mit ihren zuge­hörigen landen, als das eine drittheil wieder in seine zugehö­rige lande eingetheilt, so kombt auff das landt Böheimb nit mehr, dann 400 pferde und 800 knechte ; auf Schlesien 300 pferdt, 600 knechte; Mähren 200 pferdt, 400 knechte; die beede Lausitz 100 pferdt und 200 knechte. Also in Hungern nach den comitatibus und den Öster­reichischen, Steyerischen, Cärnthischen und Craynerisehen landen ihrer grosse und quota nach, jetzogemeldte anzahl ein­getheilt ; so befindet sich, dass diese grosse, — und Gott lob — in zimblichem zustandt und vermögen stehende lande, diese last, ohne ihre sondere beschwär, nit ein sondern viel jähr gar leicht zuertragen haben, und nit so gar schwär empfienden werden. Der nutz aber, den daraus beedes ihre Mai. und die lande zuhoffen haben, und ihnen beederseits zuwachsen wurde, ist hoch und gross, und kegen deine darauff lauffenden Unkos­ten wenig zuachten. Denn dardurch wurde unzweifelhaft der Tiirck gezwungen die friedenscapitulation zuhaldten, und seine praetension wegen Siebenbürgen und der partium Hungáriáé, AVO nit gäntzlich fallen zulassen, doch in wes zumoderieren. Yors ander wurde daraus dieser mächtige feindt gewahr werden, dass bey ihrer Mai. und diesen landen eine zimbliche macht sey, und sy des gemüets, sinnes und hertzens seyen. sich auffn nothsfall zur kegenwehr zustellen, ihrem herren treulich beyzuspringen und ihre lande zubeschützen, und dass dieselbte nit so leicht zuüberwältigen und zuunterdrucken, als etwa vermeint werden möchte. Yors dritte, dass jeder menniglich in seinem lande bey seiner nahrung in guter Sicherheit stehen, ruhiglich schlaffen, seiner nahrung abwartten, den auf solche garnizon lauffenden

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