Szilágyi Sándor szerk.: Erdélyi Országgyűlési Emlékek 7. 1614-1621 (Budapest, 1881)

19. fejezet: 1614-1621 - Törvények és okiratok

und übermutt des feindes etzlichermassen zuruckgehaldten und gestewert werden möge : So habe ich aus treuhertziger wol­mainung, und unterthänigster devotion kegen ihrer Mai auch eiffriger Zuneigung zu beförderung des allgemeinen bestens, meinem wenigen von Gott verliehenen talento nach, auf obge­meldte sechs artickl mein bedencken zueröifnen nit unter­lassen sollen. 1. Betreffendt den ersten punct, über deme mit dem Türeken geschlossenen frieden zu haldten, oder darvon abczu­stehen und aufzuheben sey ? Weil aus verlassung und auf­hebung des jeczoerwehnten geschlossenen friedens nichts anders erfolgen kan, dann ein öffentlicher krieg ; und aber den unirten landen besser mit frieden, dann mit krieg gedienet ; dieselbte auch dem Tiircken ohne ausländische hülffe vil zuschwach, und der abgang und mangel aller zu einem öffent­lichen krieg gehöriger nodturfften sehr gross ; so wird darfür gehaldten dass euserstes dahin zutrachten sey, wie der mit dem Türcken geschlossene friede, der vorigen capitulation nach erhaldten und aller öffentlicher krieg verliüettet und vermieden möchte. 2. Den andern punct betreffend!, ob ihre Mai. Sieljen­bürgen dem Türcken, seinem begehren nach, lassen, und sich dessen gäntzlich begeben, auch die vor disem darczu gehörige partes Hungáriáé abtreten solle: solches ist ihrer Mai. in kainerleyweg zurathen, sondern vilmehr dahin zutrachten, ob Sibenbiirgen neutral zuerhaldten und, do solches nit sein wolte oder köndte, so solte besser sein, ihrer Mai. behield­ten ihr jus zu solchem lande in suspenso salvum, als dass sy sich disfals etwas expresse kegen dem Tiircken erklären sohlten. Es köndte auch diser punct auf weittern Unterredung durch conmissarien gestellet werden ; aber hierinnen ist sieh wol zubedencken, ob auch rathsamb sey, disfals unterredung zuplegen, oder ob es nit besser, dass es bey der praetension ihrer Mai. rechtens, und in dem stände, wie es anjetzo ist, gelassen werde. Denn weil der Tiirckh das landt grösten theils. in seinem gewählt hat, so kan bey einer unterredung anders nichts erfolgen, dann dass er solches weitter urgire, und weil man ilime nit stewern kan, dardurch in seinem pro­posito und posses jhe lenger und mehrer gestrecket werde, inmassen die vor disem mit ihme in Hungern gepflegene Unter­redungen niemals ihrer Mai. zum besten ausgelauffen. Bey den partibus Hungáriáé wirdt zuerwegen sein, ob der Tiirckh oder die Sibenbürger, und ihr fürst für sich die­selbte begehre ? Wann sy vom Turckhen begehrt, so weren

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