Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 11. 1605—1606 (Bp., 1899)

V. A KASSAI ORSZÁGGYŰLÉS 1606. ÁPRIL ÉS MÁJUS HAVÁBAN.

1606. ápril 24—máj. 12. 84a hinwiderumb bezalt werden. Hierauf von den Caschauern wie auch von andern Stadt Abgesandten zu Antwort geben den Ständen, das, wann man solches fürnehmen wird, ein grosser Unrat daraus entstehen werde; dan die Handelsleut werden auch in Polen durch die Wiener und andere arre­stirt werden, nichts wird man ins Land zuführen können weder Pley und Eisen in die Bergstädt. Nach diesem hat der Fürst des Erzherzogen Mat­thiassen Schreiben vom letzten Április an die versamblete Stände zu Casch lautend eingericlit zu verlesen, in dem ihr fürstl. Durchl. begehren, das die Landständ zum ausge­schriebenen Landtag zu Preszburg erscheinen wolten, weil daselbsthin auch fürnehme Commissarii vom Reich, Schle­sien, Mehrern und andern Provinziell erscheinen werden. Sollen sich keiner Gefahr besorgen, sondern freien, sichern Pasz haben. Ir Maj. versprechen auch der Abhandlung zu Karpen beizupflichten. Zum Fall aber die Landständ nicht gehorsamben wollen, protestiren ihr fürstl. Durchl. für Gott und aller Welt, das sie am künftigen Unglück und Bluet­vergiesseu nicht Ursach sein, sondern die Ungern selbst ihnen die Schuld geben müssen. Als man solch Schreiben verlesen, sein die Landherren herzukomen darunder fürnemblicli gewesen Herr Illieshazy, Herr Niary Paul, Sebastian Tegely, Sigmund Balassa, Herr Homonay Balint und Georg, Christof? Thurso, Wesselini und etlichen Christen über die Heiduken. Da hat man die Antwort auf die Propositiones aufs Neue beratschlagt und etwas darin geendert. Darneben ist die Instruction der Hauptleu t, und Hei­dukhen, wie sie sich allenthalben verhalten sollen, verlesen, also ist auch der Abgesandten nach Wienn gedacht wor­den, und die Landständ für andern Herr Illieshazy ange­langt, dass ir Gnad sich hierzu wolle gebrauchen lassen, welcher sich anfangs entschuldigt, das er der andern Lega­tion halber übel hören müssen, da doch er keine Plenipo­tentiani begert hat, allein authoritatem agendi, tractandi et mitigandi. Jetzt aber auf gegenwärtiges Erzherzogen

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