Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 10. 1602—1604 (Bp., 1890)
II. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1603. MÁRCZIUS HAVÁBAN.
1602. VÉGE. 181 fern und Fleckhen hören, dass der Dicator khombt, so laufen sie aus zwai, drei, vier Heusern in ains, lassen die andern wüste stehen, furgebent, das Volk were davon entlaufen und weren öde, zu geschweigen, was etwa noch für ander Betrug mit fiirlaufe. Disem fürzukomineu kunte meins Erachtens bei dem Landtag diese Verordnung geschehen, dass wan der Anschnidt im Land ergehn solte, ein Person von der Camer •tlarzue verordnet würde, welche neben dem Dicator den Anschnidt verrichtete und an einem jeden Ort den Richter und Magistrat examinierte, dass sie bei Gewissen, wie viel Heuser und Rauchfang derer Ort und wie es umb ein jedes beschaffen, . aussagten und wo irgend etwa einer was verschwige oder sich Vortheils gebrauchte, dass derselbe, wie auch solche, so an irer Obrigkeit und gemeinem Wesen treulose weren, gehört, seines Guets halb oder dritthail nach der von den Rechten ausgesetzter Straff, verlustig were. Und dann dass der Camer auch allzeit freistehen solle, an ainem oder dem andern Ort Inquisition zue halten, und wo sich befinde, dass zur Zeit des Anschniets were Vortl gebraucht, auf die gesatzte Straffe procedirte. Damit aber ferner auch das grosse Rest-machen bei den Einnemern verhuetet werde, wie dann der Nicolaus Socoli anno 1599 über m/20 Taler, weil er gestorben, im Rest verblieben und man nach von seinen Kindern khaine richtige Raitung, viel weniger den schuldigen Rest haben khan, auch verschienes Jars Georgias Bornamisza gleichsfals gestorben und auch Rest und Unrichtigkeit verlassen, so were auf ainem Landtage dahin zugehen, dass die Regnicolae dahin möchten bewegt werden, wie denn zuvor auch bisweilen geschehen, dass nicht sie einen aus irern Mittl zu einem Einnehmer der Dicagelter sezten oder constituiereten, sondern dass von 1. M tä t als welcher die Bewilligung geschehen und gegeben worden, die selben auch durch dero angesetzte Einnemer und Camer, welche nit abstirbet, eingenomben werden. Dagegen aber kunte auch jarlich die Camer dem Lande einen Auszug zustellen, wohin und wem dieselben Gelter, als nemlich dem Kriegswesen und wohin sie es verordnet hetten, verwendet worden, auf welchen weg zu hoffen, dass dieselben Contribu-