Fraknói Vilmos és Károlyi Árpád (szerk.): Monumenta Hungariae Historica 3. Monumenta Comitialia regni Hungariae 9. 1598—1601 (Bp., 1885)
IV. A POZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS 1601. MÁRCZIUSBAN.
538 A I'OZSONYI ORSZÁGGYŰLÉS aus nachlässiger Leistung der bewilligten Rabatt der Abgang an Proliant aber, weil EM. von dero anreinenden Landen aus alle Granizhäuser der Nothdurft nach zu versehen unverzüglich, aus Mangl der nothwendigen Zufuhr, und alsdann der Kriegsleut-Vergwaltigung aus Hungersnoth erfolge, mit der Andeutung, dass sie zur Verhütung solchen Unheils, den ]»anfälligen Gränitzen mit der Robath, denen an Proliant nothigen aber mit Zufuhr allerlei Victualien in leidenlichen Wert helfen, und da etwa die Kriegsleut mit baarem Geld nicht versehen, wo solche Profiant denen Obristen und Hauptleuten eines jeden Orts, gegen ordentlicher Obligation, dass solch Darlehen an Proliant zu erster Bezahlung für alles anders soll entrichtet werden, unweigerlich vertrauen wollten. Dardurch dann die Kriegslast in officio erhalten und alle Vergwaltigung kuunte verhiit werden. Wegen Erledigimg der Partheien Suppliciern hab ich die Stand auf meine vorige Antwort, also auch wegen Verhütung des Feinds fernem Furbrecheus auf EKM. in der Proposition begriffen gnädigstes Erbieten und dann der Wallonen Vergwaltigung halb auf mein ebnermass in voriger Antwort bescheehene Erklärung und darüber erfolgte Verordnung gewiesen. Zu Verhütung des aus- und inländischen Kriegsvolks Ungebühr aber, hab ich alsbald in EM. Namen an all und jede Kreis und andere Obriste, Haupt- nnd andere Befelchsleut ernstliche Befelch anfertigen lassen, bei dem Kriegsvolk zu Ross und Fuss alle Violentias, bei Vermeidung EM. I Ingnád abzustellen und die Verbrecher, neben möglicher Erstattung zugefügter Schäden, ohne allen Respecte ernstlich zu strafen. . Der Dörfer Austheilung halb, hab ich begehrt, diejenigen so dergleichen Ungebühr furgenomben in specienambhaft zu machen, und darüber mich gebührlicher Abstellung, dergleichen auch zu Fortsetzung der Gränitz Commission, zwischen Ungarn und denen anreinenden Landen möglicher Beförderung erboten. Zu Dempf- und Ausreutung der freien Hayduken aber, die Ständ auf Handhabung deren hievon deshalb pnblicierten Landtagsconstitutionen gewiesen, mit dem Erbieten, diejenigen so sie bereit namhaft gemacht, oder far-