Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

Az 1809 évi utáni napló

Prothocoll wegen Auflösung der Volons zur Nachricht 1 und damit ich in Gemäßheit des Gantzen und vorzüglich] des 7-ten Puñetes das Nöthige in Hinsicht der zu der Insurrection gekommenen Volons das Nöthige veranstalten möchte. Protho­coll hat 7 Puñete. I o . Ist denen Iurisdictionen durch Hofdecrete befohlen worden, keine neue Auslaagen wegen die Volons zu machen, sondern es bey dem Bewenden zu lassen, was bishero geschehen. Dieses ist aber nicht von der von Iurisdictionen oder Privaten zum regulairen Militair, oder zur Insurrection gestellten Mannschaft, sondern nur von denen volonibus zu verstehen. 2°. Die Pferde sollen zwischen 18-ten und 30-ten [Novemjber in denen C[omi]tatern durch ausgeschicktejätaabs­Officiere und Kriegs-Commissaire übernommen werden. Die Waffen, Rüstung und Montouren sollen in Ofen und Caschau, wo Oeconomie-Co[mmissi]onen und Artillerie-Depots sind, über­geben werden. Es sollen ähnliche] Depots zu Übernahme der Montour in Debreczin, Temesvár, Presburg, [Fünf]-Kirchen, Warasdin errichtet und die Behörden dahin gewiesen werden. An jedem Ort sollen 2 Of freiere und Rechnungsführer auf­gestellt werden. 3°. Die Mannschaft soll befragt werden, ob sie nicht zum regulairen Militair übertreten will. Jene, welche dieses nicht wollen, sollen gleich, oder wo sie Pferde haben, nach Übergaabe der Pferde, entlassen werden. Einige mögen zur Wartung der Pferde zurückbleiben. 4. Die C[omi]tater sollen Rechnungen über die bisher gemachten Auslaagen legen. Zu Beurtheilung derselben soll eine Liquidirungs-Co[mmissi]on von der Hung [arischen] Kammer und General-Commando, für die Berechnung der Handgelder aber eine ähnliche] Co[missi]on zwischen Gen [eral]-Commando und Statthalterey zusammen­gesetzt werden. Da vermöge Rescript vom 25-ten die Behörden alles tanti quanti bey schaffen dürften, so wird ausgemacht, daß die Liquidirungs-Co[mmissi]on nach der Billigkeit vorgehen solle. 5°. Alle dahin einschlagende Verfügungen werden gleich getroffen, das Prothocoll soll mir mitgetheilt werden, damit ich das Nöthige bey denen zur Insurrection gekommenen volonibus veranlassen könne. 6°. In Hinsicht der Pferde meynt Hofkriegsrath, sollen die besseren zu Dienstpferden assentirt und beybehalten werden, die schlechtem aber plus offerenti verkauft werden. Die Kanzley meynte, man könne sie als Ersatz für die im Kriege zu Grunde gegangenen Pferde dem Landmann schenken. Vereinigen sich darinn, daß es für den Landmann besser seye, ihm seinen Verlust in Geld zu vergüten i Lásd erről még Colloredo értesítését. Militkanzl. 1809. fase. 8., 10. 2285. sz.

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