Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
Az 1809 évi utáni napló
Prothocolle der Permanenten-Deputation des Preßburger C[omi]tats vom 21-ten August bis 6. [Septemjber. Ausser denen currentibus vorzüglich] merkwürdig darinn: a) Daß die pensionirten k. k. Generäle und Offreiere, nachdem sie an S[eine] M[ajestät] und an mich einen Deputirten abgeschickt mit deme Begehren, von dem ihnen auferlegten Beytrag zur Contribution losgesprochen zu werden, und sie abgewiesen an den feindlichen] Div[isionair] Reynier recurrirt, welcher ihre Parthie genommen und der Deputation] geschrieben, daß es wider die Intention seines Kaisers sey, daß die pensionirten k. k. Officiers, die nur von ihrer Pension leben, Contribution zahlen sollen. Die Deputation soll sie also davon lossprechen und Heber daß [sie !] ihnen aufgelegte Quantum jenen Pensionisten adrepartiren, welche Capitalien oder Güter besitzen. Deputation hat aus dem Anlaß, weil selbe bereits an S[eine] M[ajestät] und an mich recurrirt und nichts erhalten, sie abgewiesen und ihnen sehr übel genommen, daß sie an Franzosen recurrirt. Auch beschlossen, daß sie ohne weiters zahlen sollen. b) Da gegen Ende August 1-te Theil der Contribution nicht gezahlt, so hat Ricee Intendant dieselbe unter Bedrohung von Militair-Execution eingefodert. Deputation beschlossen, daß nachdem die Verfassung ohnverletzt, sie nicht die Mittel in Händen hat, die Contribution einzutreiben, oder aber eine gültige Execution zu verhängen, so wolle sie lieber ihr Amt niederlegen, als zu solchen Mitteln schreiten. Dieses Heß die Deputation mündl[ich] dem Intendant Ricee bedeuten und stellte es S[einer] M[ajestät] und mir vor, um eine weitere Belehrung zu erhalten ; als die Deputation aber späterhin erfahren, daß der Feind in denen Orten, wo man die Zahlung verweigert, Geissein und die Deputationen selbst verschlepten, plünderten und selbst exequirten, fand sie für gut, nachdem sie ihre Lieferanten auch zum Theil bezahlt, einen Theil der Contribution zu zahlen. c) In Hinsicht der wiederhohlten Klagen des Preßburger C[omi]tats, daß er die Verpflegung der in seinem Mittel dislocirten Truppen nicht mehr bestreiten könne, verordnete Ricee, daß die übrigen von ihnen besetzten, aber weniger praeparirten C[omi]tate und Städte zu der Verpflegung der im Preßburger C[omi]tat verlegten Truppen coneurriren sollten. Die Deputation nahm dieses auf, als wenn die andern C[omi]tater dieses in natura — a) französischen Magazine liefern und die Franzosen aus selben einen Theil der Verpflegung der im Preßburger C[omi]tat verlegten Truppen leisten wollten; bea) kimaradt: dem.