Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

Ad 15. Halte ich es bei der genauen Kenntniß, die ich von dem Geiste, der Stimmung und Denkungsart der adeligen In­surrection habe, für meine Pflicht, neuerdings Euer Majestät darauf aufmerksam zu machen, in dem dieser^ Truppe zuzu­theilenden Wirkungskreiß, wenigstens Anfangs, sie so viel mög­lich, nicht vereinzelt mit andern Truppen vermengt, sondern vereinigt en corps und als leichte Truppen zu verwenden. - 1 Eine Vereinzelung derselben würde allen Nutzen, den man aus der Insurrection schöpfen könnte, vereiteln, sie miß­muthig machen, wie im Gegentheil, wenn die Umstände so viel Zeit gewähren, daß man sie durch einige Zeit üben könnte, ich mit Grunde hoffe, daß sie vereint vollkommen Euer Majestät Erwartung entsprechen wird. Ad 16. Die Bürger in den königlichen Freistädten haben, wo sie mit Gewehren versehen, bereits Dienste zu leisten ange­fangen und unterziehen sich selben willig und unverdrossen,^ doch wäre es zu Erleuchterung und Sistemisirung ihres Dienstes nothwendig, daß sie durchaus mit Gewehren versehen würden. Joseph Pal. m. p. Legfelsőbb elhatározás (leérkezett április 16-án): a) In Betreff der Truppenmärsche ist bereits die Einleitung getroffen, daß •— so oft als möglich ist, die Bestimmung der Marsch­ruten den G[ene]ralcommanden einverständlich mit den politischen Landesbehörden überlassen wird. Immer kann dieß jedoch nicht geschehen, besonders, wenn solche Marschdisposizionen von mehreren Provinzen im untrennbaren Zusammenhange stehen. b) Eine Erhöhung des Frachtlohnes bei den Früchtentrans­porten ist sowohl wegen der ohnedieß unerschwinglichen Auslagen, als wegen der nachtheiligen Exemplificationen, welche hieraus entstehen könten, nicht thunlich. Es muß daher bei derjenigen verbleiben, was bereits zur Erleichterung der Unterthanen des Sárosser Komitats eingeleitet worden ist. Ich lasse jedoch den Hof­kriegsrath anweisen, daß er bei den TranspOrtirungsdisposizionen alle mögliche Rücksicht darauf nehme, sie dergestalt einzurichten, daß dem Landmanne die zum Feldbau unumgänglich nothwendige Zeit nicht entzogen werde. c) Aus Anlaß der Rekrutenstellung berechtige Ich Euer Liebdén dem Graner Komitate darüber, daß er seine Stellung zuerst beendet hat, mein Wohlgefallen zu erkennen zu geben. Sollten aber selbst jezt noch einige Jurisdictionen mit ihren Contingenten im Rückstände haften, so wären diese nachdrücklichst zu betreiben. a) A tisztázatban hibásan: diesen. b) A tisztázatban hibásan: unterdessen.

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