Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

Auch gewärtige Ich noch vor Ende dieses Monats die Anzeige der ganz zu Stand gebrachten Stellung, oder einen specifischen Ausweis der noch rückständigen Jurisdictionen von Euer Liebden. d) Es ist zwar nach dem ganz zweckmäßigen Vorschlage Eurer Liebden dem Hofkriegsrathe bereits aufgetragen worden, da, wo unter den festgesetzten Preisen Pferde zu bekommen sind, sie auch über die angewiesene Zahl anzukaufen, eine Erhöhung der Preise kann aber nicht Platz greifen; und da man in so vielen Komitaten sich diese Preise gefallen ließ, so ist zu hoffen und zu erwarten, daß jene wenigen, welche dagegen Einwendungen machen, durch Hinweisung auf das Beispiel der Übrigen wohl leicht auf bessere Wege zu bringen sein dürften. Übrigens haben es die Um­stände nicht zugelassen, eine größere Zahl von Übernahmsofficiren aufzustellen. e) Was Euer Liebden in Ansehung der Louisens-Akademie und des Nationalmusaeums anzeigen, nehme Ich zur Wissenschaft. Über die Reparation und Baupläne zu der ersteren ist Meine Ent­schließung bereits erfolgt. f) Die entsprechenden Einleitungen, welche Euer Liebden zur Herstellung der Strassenbrücken und Dämme getroffen haben, erhalten Meine Genehmigung, und Ich empfehle Ihnen auch fernerhin feste Hand darauf zu halten, daß die theils zur Korrespondenz, theils zu Märschen, theils zu Transportirungen geeigneten Kommu­nikazionen fortwährend in einem guten Stande verbleiben. Für die schnelle und sichere Beförderung der Briefschaften ist auch schon durch Aufstellung besonderer Kuriere in einigen Routen gesorgt worden ; und wenn sonst noch Gebrechen und Anstände bei dem Postdienste obwalten sollten, so wird es nur auf die Entdeckung derselben ankommen, um sie sogleich wirksam beheben zu machen. g) Da die Werbinstruction bereits in Druck gelegt worden ist, so hindert militärischerseits nichts mehr die wirkliche Einführung der Werbungen. Die Werbung der von Privaten zu errichten an­getragenen Divisionen ist zwar bereits nach dem Wunsch Euer Liebden eingestellt worden, allein, da die ungesäumte Einführung der Militär Werbungen von größter Wichtigkeit ist, so muß wenigstens dort, wo die Jurisdictionen ihre Stellungen beendiget haben, sogleich dazugeschritten werden. Es wird dabei der Einsicht Euer Liebden nicht entgehen, daß wenn jene Jurisdictionen, die mit der Stellung noch zurück sind, längere Zeit hindurch ohne Werbungen dort aufzustellen belassen würden, hieraus nicht nur allein ein Nach­theil für die Bewafnungsanstalten, sondern auch eine Ungleichheit entstünde, bei welcher der Vortheil gerade auf der Seite der saum­seligen und der Nachtheil auf der Seite der eifrigen Jurisdictionen sein würde. Um dieß zu vermeiden, ist den noch im Rückstände haftenden Gerichtsbarkeiten ein sehr kurzer Termin zu bestimmen,

Next

/
Thumbnails
Contents