Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1809 Január-Május

Gesetzes übereinstimmt, wenn sie nicht eine angemessene Deu­tung erhält, ein ausserordentliches Aufsehen verursachen und Anlaß zu manchen, vielleicht minder angenehmen Vorstellun­gen der Landesbehörden geben wird. Das durch dieselbe ver­ursacht werdende Aufsehen ist unvermeidlich, weil nach den Worten des Gesezes die mehrerwähnten 20.000 Recrouten zu Deckung des Kriegsbedarfs bewilligt worden sind, mithin jeder­mann bei Aushebung derselben auf die allgemein verehrte Ge­wissenhaftigkeit Eurer Majestaet in Beobachtung der Gesetze bauend, selbe als einen Vorboten eines neuen Kriegs ansehen wird. Diese Maaßregel wird aber in dem gegenwärtigen Augen­blicke um so auffallender, als jene mit den geheimen Verhält­nissen der Kabinette nicht bekannt sind, in der jezigen Lage der Sachen keinen Grund, einen Angriff auf unseren Staat zu besor­gen finden, mithin diese Bewegung mehr auf einen offensiven Krieg deuten werden [sie!]. Leztere Ansicht würde, da sie der allgemeinen hierländigen Stimmung und der Meinung des lezten Landtags, selbst Eurer Majestaet Erklärungen entgegen ist, wenn die Aushebung auf die allerhöchst verordnete Art anbefohlen würde, nicht weniger Unzufriedenheit verbreiten, selbe sich in Vorstellungen äussern und den Fortgang der Sache verzögern. Es Hesse sich auch aus den Worten des allerhöchsten Handbillets jene Vermuthung ziehen, daß Eurer Majestaet Ab­sicht für jezo nur dahin gehe, in Hungarn in Hinsicht auf die zu Versetzung der Armee auf den Kriegsfuß erforderlichen Recrou­ten ähnliche Maaßregeln, wie in den deutschen Ländern, durch Errichtung zweier Reservebattaillons und Übung der Recrouten bei selben zu treffen. Allein da hierüber keine bestimmtere Wei­sung erfolgt, so ist dieses nur als eine Vermuthung zu betrachten. Damit ich nun Eurer Majestaet Willensmeinung nicht verfehle und alle Verantwortlichkeit, welche aus unzweck­mässiger Einkleidung der Sache erfolgen könnte, da mir Eurer Majestaet nähere Absicht gänzlich unbekannt ist, von mir ab­wende, so bitte ich mich zu belehren, ob die neu angeordnete Maaßregel, die Aufstellung ähnlicher Reservebattaillons, wie in den deutschen Erbländern, oder aber eine Versetzung der Armee auf den Kriegsfuß zum Zwecke haben? Dann wie ich auf einen oder andern Fall die Sache der Behörden zweckmässig vortra­gen, und wie weit ich mich gegen selbe in eine Erläuterung der jezigen Verhältnisse und der Ursachen der anbefohlenen Stel­lung einlassen, dadurch aber den Anlaß zu unannehmlichen Vorstellungen ihnen benehmen solle? Diese Vorsicht scheinet mir um so nothwendiger» als eine so zahlreiche Aushebung auch im Auslande Aufsehen erregen und manche Vermuthungen herbeiführen muß.

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