Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1809 Január-Május
stärkt werde, daß Eure Majestaet ein Defensivsystem angenommen, keinen Krieg suchen und nur Ihre inneren Streitkräfte zu befestigen und zu vermehren trachten, bei diesem Landtage aber in Hinsicht der Vermehrung der letztern nur den Anträgen der Stände willfahren. Dieser Weisung und angenommenen System zufolge, welches durch die allerhöchsten Entschliessungen, welche auf diesem Landtage erflossen, auch bestättigt wurde, waren es die Stände, welche den ersten Antrag einer Stellung von 20.000 Recruten auf den Fall eines Kriegs ad casum erupturi belli machten. Eure Majestaet wünschten diese Ausdrücke abgeändert zu sehen, da Sie sehr weise bemerkten, es wäre selbst in einem defensiven Kriege zu spät für die Vertheidigung des Staats, wenn die bewilligten Recrouten erst bei ausbrechenden Kriege gestellt würden. Die Stände änderten daher selbe in folgende Worte : ad casum et in sensu legis pro tegendis belli per quemcunque hostem inferendi necessitatibus. Mit welchen Worten sie Eurer Majestaet Absicht hinlänglich erreicht zu haben um so mehr glauben musten, als Höchstdieselben in Ihren ersten Antworten stets auf Ihren Wunsch, den Frieden zu erhalten, sich beriefen, und Eure Majestaet diese Änderung genehm hielten. Dabei kann es aber auch Eurer Majestaet nicht unbekannt gebheben sein, daß diese Änderung so manchen Wiedersprüchen unterlag, da mehrere unter den Ständen besorgten, man möchte die 20.000 Recrouten entweder zu Completirung der hungarischen Regimenter in Friedenszeiten, oder aber als ein Vehiculum zu Eröfnung eines offensiven Krieges verwenden. Wenn ich nun diese kurze Darstellung der Verhandlung des Recroutengegenstandes auf dem lezten Landtage sowohl mit denen oben angeführten Worten, das praeambulum des 6-ten Artikel vom Jahre 1808, als auch mit dem 1-ten und 2-ten §. dieses nämlich[en] Artikels zusammenhalte, so ist es klar, daß die versammelten Landesstände die obbesagten 20.000 Recrouten nur zu Deckung der Bedürfnisse eines den Staat bedrohenden Angriffskriegs angetragen, diesen Antrag aber Eure Majestaet gleichermassen angenommen haben. Und obgleich ich Eurer Majestaet in einem so hohen Grade eigenen Genauigkeit in Befolgung des von Ihnen zum Wohl Ihrer Unterthanen angenommenen defensiven Systems nicht zweifeln kann, daß ausserordentliche, mir unbekannte politische Verhältnisse, welche auf die Möglichkeit eines dem Staate anzukündigenden Kriegs deuten, Sie zu Erlassung des anfangs erwähnten Handbillets bewogen, so kann ich doch nicht umhin, Eurer Majestaet zu bemerken, daß nach dem Vorangelassenen diese Aushebung, welche dem Anscheine nach nicht ganz mit dem Sinne des obigen