Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1808
Träte nun der Zeitpunkt ein, welcher den Ausbruch eines Krieges unvermeidlich machte, so würde ich noch darüber von Euer Majestaet ertheilten Belehrung, denen Behörden sowohl als denen Vicegespännen und Stadtrichtern die Notwendigkeit der Mobilmachung der im Lande verlegten Truppen, die Willensmeinung Euer Majestaet auf eine zweckmässige Art bekannt machen, sie auffordern, selber mit allem Eifer und Thätigkeit Genüge zu leisten, ihnen zugleich die auf jede Jurisdiction kommende Zahl Pferde und Knechte, und das oberwähnte in Hinsicht der Auswahl, Bezahlung, Stellungsart ausgearbeitete Instruction mittheilen. Von Seite des hungarischen Generalcommando wären zu der nemlichen Zeit die benöthigten Übernahmcommandi auf denen Sammelplätzen aufzustellen, die sie leitende Officiere sowohl mit der gehörigen Instruction, als auch mit dem erfoderlichen Gelde, damit die Vergütung der Pferde nicht ins Stocken gerathe, mit der nöthigen Montour und Rüstung zu versehen, dann zum Einverständniß mit denen Landesbehörden anzuweisen. Auf diese Art, glaube ich, könnte auch ausser dem Landtage, obgleich mit mehr Zeitverluste und Beschwerlichkeit, mit weniger Sicherheit des Erfolges der von S[eine]r Kaiserlich] König[ichen] Hoheit dem Generalissimus so zweckmässig gemachte Antrag doch wenigstens zum Theil in Ausübung gebracht, dadurch der Dienst befördert und denen deutschen Erblanden einige Erleichterung verschaft werden. In wie weit mann die Absicht S[eine]r Kaiserlich] Königlichen] Hoheit größtentheils, oder gäntzlich erreichen könne, kann ich nur dann mit Zuversicht behaupten, wenn mir die Zahl der erfoderlichen Fuhr- und Packpferde, dann der dazu nöthigen Knechte bekannt seyn wird. Es wäre nemlich bei dem im größten Theile Hungarns herrschenden kleinern Schlag Pferde, wenn die Zahl der erfoderlichen Fuhrweesensbespannung nahmhaft wäre, nicht ohne Beschwerde selbe aufzubringen, vorzüglich wenn deren Beistellung vor künftigen Frühjahr statt haben sollte, da der heurige Mangel an Futter das Vieh gäntzlich entkräftet, und jenes zur Folge hatte, daß vieles davon von denen Eigenthümern veräussert wurde. Nicht weniger Schwierigkeit leget der vollkommenen Erreichung des obigen Zweckes die nun auf 3 Jahr gesetzlich verordnete jährliche Uebung der adeligen Insurrection im Wege. Denn ohne zu erwähnen, daß die große Zahl der zu selber gehörigen Reuterei für diese Zeit eine eben so große Zahl Pferde ausser Handel setzen wird, so fodert auch die Aufstellung des Regiments- und Armee-Fuhr- und Packweesens im Falle der Aufbiethung derselben, so sehr mann es auch zu beschränken