Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

möchte, bis alle gravamina und postulata, mithin auch die Deputationalelaborate gehörig aufgenommen und erledigt wür­den. Sie beriefen sich zu Unterstützung ihrer Meinung auf die Instructionen ihrer Committenten, auf die Gesätze, ja selbst auf Euer Majestät gnädigste Resolutionen, und erklärten sich, daß sie daher den Antrag der proceres wegen Prorogation des Landtags nicht annehmen könnten. Da die Stände jedoch sehr wohl einsähen, daß die Noth­wendigkeit, die erforderliche Recroutenzahl bei Zeiten zu er­halten, eine der Hauptursachen wäre, aus welchen Euer Majestät den Landtag beendigen wollten, so erklärten sich die Stände, sie wären auf den Fall, wo Euer Majestät nicht glaubten, daß man die Erfüllung dieser oblati bis Ende des Landtags ver­schieben könnte, bereit diese allerhöchste Absicht auch dadurch zu befördern, daß sie für diesen Fall durch eine separirte Vor­stellung Euer Majestät den Artikel wegen der Recrouten-Stel­lung zur Sanction vorlegten, damit derselbe alsdann alsogleich kundgemacht und effectuirt werden könne. In Betreff des Subsidiums an baarem Gelde glaubten die Stände, daß eine ähnliche Fürsorge minder nothwendig wäre, theils weil dessen Abzahlung in denen Schranken gesetzlicher Termine eingeschlossen ist, mithin auf jeden Fall, selbst bei längerer Dauer des Landtags, in denen bestimmten Fristen ein­gehen und dem aerario nichts entgehen würde, theils weil die Stände noch einige Bemerkungen hierüber hätten, theils end­lich weil selbst Euer Majestät die Erfüllung desselben [nicht]« > so dringend als jene des andern Oblatums schilderten. Diese Botschaft verursachte bei der oberen Tafel ein großes Aufsehen und der darin enthaltene Antrag einer par­tiellen Sanctionirung des Artikels wegen der Recroutenstellung, welche der Mehrheit der proceribus praejudicirt und wegen denen Folgen, die daraus entstehen könnten, dem Beispiel, welches dadurch für die Zukunft gegeben würde, gefährlich schien, wurde verworfen und auf den Vorschlag der Prorogirung des Landtags inhaerirt, diese Botschaft aber durch einen mündlichen nuncium denen Ständen zugesendet. 1 In ihrer Anwort vom 8-ten Oktober 2 erklärten letztere, daß nachdeme vermöge dem 13-ten Artikel 1791. alle gravamina und postulata, zu welchen nun auch die Deputationalelaborate gehören, auf jedem Landtage gehoben werden sollten, sie dieses auch nun wünschten. Zu Erreichung und Beförderung dieser a) A nicht csak a fogalmazványban van meg. 1 Diarium 1807., 335. 1. okt. 6-án. 2 Acta 1807., 376—377. 1. Ez az üzenet az okt. 7-i ülésből kül­detett át a felső táblának.

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