Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

ten, Sie möchten gestatten, den Landtag insolange fortzusetzen, bis nach dem Sinne des 13-ten Artikels vom 1791. Jahre alle Landespostulata und gravamina gehörig verhandelt würden. Da es nun leicht vorauszusehen, daß hiezu längere Zeit erfor­derlich wäre, so drangen sie ferners darauf, daß Euer Majestät angegangen werden möchten zu erlauben, daß der Landtag, sobald die Passage der Donau gehemmt, nach Pesth übersetzt werden könne. Am Ende ihrer Botschaft erwähnten sie von der Ordnung, nach welcher sie in Aufnahme der Landtagsgegen­stände fortschreiten wollten. Am 1-ten Oktober äusserte sich hierüber die Obere-Tafel, 1 daß sie zwar in Betreff der Aufnahme aller gravamina und postulata einerlei Sinnes mit der ständischen sei, da das Be­gehren letzterer in dem 13-ten Art[ikel] 1791. und in denen allerhöchsten Resolutionen gegründet ist. Nachdem jedoch die Erfüllung Euer Majestät Absichten und selbst das öffentliche Wohl erheische, daß die gemachten oblata, und vorzüglich jenes der 12.000 Recrouten bald möglichst effectuirt werden, so könnte die Obere-Tafel zu Vereinigung der allerhöchsten Willensmeynung mit denen Wünschen der Stände keinen ange­messeneren Vorschlag, als jenen machen, daß nachdem Euer Majestät selbst in Ihren königl[ichen] Propositionen einige Ge­genstände der Regnicolardeputationen in Antrag gebracht, Höchstdieselbe gebethen werden möchten, nach ähnlichen in denen Gesetzen vorfindigen Beispielen zur Aufnahme derselben articulariter einen Landtag im voraus zu bestimmen. Uibrigens glaubten die proceres, daß in denen ferneren Landtagsverhand­lungen mit denen gravaminibus et postulatis der Anfang ge­macht und mit denen Praeferenteren unter selben auch die Bemerkungen, welche die Stände etwa über die allerhöchsten Entschliessungen noch haben könnten, Euer Majestät vorge­stellt werden sollten Durch obigen Antrag glaubte die Mehrheit der proceres Euer Majestät Absicht, den Landtag bald zu endigen, mit dem Wunsche, die Deputationalelaborate vorzunehmen, die grava­mina und postulata ordentlich zu verhandeln, am besten ver­binden zu können, auch keineswegs denen königlichen] Rechten zu praejudiciren, da die Landesgesetze ähnliche Beispiele auf­weisen. Die ständische Tafel führte hierauf in ihrem nuntio vom 6-ten Oktober 2 jene Gründe an, aus welchen sie noch ferners auf ihrer Meinung, daß Euer Majestät gebethen werden sollten zu gestatten, daß der Landtag insolange fortgesetzt werden 1 Acta 1807., 372—373. 1. 2 Acta 1807., 373—374. 1.

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