Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
wäre [sie!] daß Euer Majestät zwar bei diesem Maaße stehen bleiben, diesem jedoch beifügten, daß falls eine oder andere Behörde mit der ihnen anrepartirten Anzahl Recruten nach diesem Maaße nicht aufkommen könnte, Euer Majestät gestatten würden, daß auch 5 schuhige Recrouten, wenn sie nur stark, zum Militairdienste geeignet und Nachwachs versprechen, angenommen werden. Was die von denen Landesständen nun modificirte Instruction für die assentirende Officiers betrifft, so wäre meiner geringen Meinung nach diese vor allem mit jener, die seit 1802 in Gang ist, zu vergleichen, wäre sie derselben conform, so glaube ich, daß da die Stände selbe vorzüglich zu Verhütung aller Neckereien von Seiten der assentirenden Offciers, so wie auch aller Klagen über das Politicum nun bestimmt vorzuschreiben wünschten, Euer Majestät sie annehmen könnten, wäre sie selber nicht conform, so glaube ich, könnten Euer Majestät bei ersterer mit der Erklärung beharren, allerhöchstdieselbe würden auf den Fall, wo Jurisdictionen mit fehlerfreien Recrouten nicht auslangen könnten, auch gestatten, daß mit kleineren, die Untauglichkeit zum Militairstand nicht nach sich ziehenden Fehler behafteten Individuen von denen Jurisdictionen gestellt würden, auch hierwegen die gemessensten Befehle an die assentierenden Officiere mittelst der Militärbehörden erlassen. Nach diesem Antrag wäre auch der 2-te Punkt des von denen Ständen vorgeschlagenen Artikels de tyronum statutione abzuändern. 9 m0 . In Rücksicht jener Vorschläge, welche die Stände ihrer Vorstellung vom 1-ten August in Betreff der Werbungen, des Beurlaubungssystems, der Assentirung und Übernahme der Recrouten beilegten, welche Euer Majestät zur Dicasterialverhandlung zu gehören, davon aber insoweit sie dem bestehenden Militairsystem nicht entgegen, Gebrauch machen zu wollen sich erklärten, bemerken die Stände, daß obzwar sie Euer Majestät Rechte verehren und derselben nichts entziehen wollen, sie demnach nichts vorschlagen, was sich nicht in denen Gesetzen gründe, die Stände Hungarns hätten immer nach dem Sinne der Gesetze einen Einfluss in das Militairwesen des Landes gehabt, wie es der 59. Artikel von 1715 erweiset; sie führten aber dieses nur zu dem Zwecke an, um zu erweisen, daß es nie ihre Absicht gewesen, durch obige Vorschläge Euer Majestät Rechten zu nahe zu treten ; schließen auch den Artikel wegen Stellung der 12.000 Recrouten und denen Werbungen bei. Diesem fügen sie hinzu, daß obgleich sie die Caution des Erfolgs der Werbungen nicht auf sich nehmen können, sie dennoch nicht zweifeln, daß die Behörden jenes, was sie zu Erleichterung derselben vor-