Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

kunft gezogen werden könnenden Folgen nicht gantz Euer Ma­jestät Willensmeinung beistimmen zu können glaubten, gantz nach Euer Majestät Willensmeinung umgeändert und auch diese Differenz ist meiner Meinung nach in nexu mit denen übrigen Abschnitten von keiner so grossen Wichtigkeit, daß sie Euer Majestät in Ertheilung ihrer Genehmigung aufhalten sollte. 7 m0 . Schlagen die Stände zum Andenken ihrer Dankbar­keit für die ihnen von Euer Majestät zugesagte Beobachtung der am Ende ihrer Vorstellung angeführten Gesetze einen Ge­setzentwurf vor, der wenn er gantz denen Worten der allerhöch­sten Entschließung anpassend gemacht wird, von Euer Majestät Seite keinem Anstand unterliegen könnte. 8 to . In Hinsicht der Stellung der 12.000 Rekruten erklären die Stände, daß selbst die von Euer Majestät bewilligte Maaß von 5 Schuh 1 Zoll in der Rekrutenstellung ausserordentliche Schwierigkeiten verursachen würde, und nachdem ohnehin unter der Zahl dieser 12.000 Recrouten auch von höherer Statur gestellt werden, so bitten sie, daß Euer Majestät ihnen gestatten möchten, daß sie bei dem Maaß von 5 Schuh bleiben dürften, da sie sonst ausser Stand gesetzt würden, das von ihnen gemachte Offerte gäntzlich zu erfüllen. Dagegen haben selbe die für die assentirende Officier be­stimmte Instruction von 1796 übersehen und daraus alle jene Fehler, welche den damit behafteten Mann zum Militairdienste untauglich machen würden, und welche sie in der beigelegten Consignation angemerkt, ausgestrichen, in der Hofnung, daß Euer Majestät solche Befehle ertheilen werden, daß der Stellung jener Recruten, welche mit kleineren, die Untauglichkeit zum Militairstand nicht nach sich ziehenden Fehlern behaftet sind, keine Hindernisse entgegengesetzt werden. Euer Majestät beschlossen wegen der Maaß und der Taug­lichkeit der zu den 12.000 Mann zu stellenden Recruten, daß erstere in 5 Schuh 1 Zoll festgesetzt, in Rücksicht letzterer aber sich nach den seit dem Jahr 1802 beobachteten Instructionen gehalten werden solle. Beedes motivirten Euere Majestät, alles was mithin Hoch­dieselbe zu Annäherung der gegenseitigen Wünsche bei dem Umstände, daß einerseits Euer Majestät selbst in Ihren Re­scripte vom 5-ten September gesagt, daß auch kleinere als 5 Schuh 1 Zoll, wenn sie sonst stark sind, Nachwachs versprächen und zum Felddienst geeignet sind, angenommen werden dür­fen, andererseits aber die Stände behaupten, daß es ihnen in manchen Gegenden physisch unmöglich ist die gantze Zahl der ihnen obliegenden Recruten mit 5 Schuh 1 Zoll aufzubringen, meiner unmaaßgebigsten Meinung nach bewilligen konnten

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