Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)
1807 okt.-dec.
118 180'í NOV. 20. JELENTÉSE In Hinsicht des Artikels wegen Ausfuhr der Früchten glaube ich, daß selber von Euer Majestät, wie er angetragen wird, wenn noch unter denen Fällen eines Ausfuhresverboths der casus penuriae deutlich aufgeführt, vielleicht auch auf eine solche in denen verbrüderten Erblanden bestehende Noth, welcher nicht anders, als durch ein Verboth der Ausfuhr der Körner aus Hungarn gesteuert werden könnte, ausgedehnt würde, so wie mit einigen Modificationen in denen 3 letzten [Paragrajphen, da er sonst übrigens der allerhöchsten Willensmeinung angemessen ist, genehmiget werden könnte. Jener wegen der Weinausfuhr wäre bis auf die in selben eingeschaltete gäntzliche Befreiung von Zuladung oesterreichischer Wein von dem onus auf der Achse verführt werden zu müssen, und bis auf die Bitte wegen Abschließung neuer Handelstractate Euer Majestät Willensmeinung gemäß, aufgesetzt, ob ersterer Gegenstand nicht nach Euer Majestät Absicht verändert werden solle, unterlege ich Euer Majestät Entscheidung, letztere zu bewilligen glaube ich werden Euer Majestät selbst nicht entgegen sein. Wegen der freien Ausfuhr der Knoppern, des Tabacks und der Wolle ist mir bekannt, daß in Hinsicht ersterer bereits eine allerhöchste Entschließung erfolgt, die hierwegen eine gewisse Vorschrift festsezte, aber denen Ständen nicht bekannt gemacht wurde, da man diesen Gegenstand nicht für erheblich genug hielt, selben ihnen mitzuteilen. In Hinsicht des Handels mit Taback ins Ausland und vorzüglich wegen Erleichterung der Durchfuhr soll auch unverbürgten Nachrichten zufolge eine gnädigste Entschließung an die Finanzhofstelle und hungarische Hofkanzlei herabgelangt sein, welche dieser Handelsbranche mehrere Vortheile sichert und sie von manchen Neckereien und Beschwerden befreiet. Es wäre dahero zu wünschen, daß diese über besagte Artikel erflossenen Begünstigungen in der Antwort an die Stände im allgemeinen eine Erwähnung gemacht, die specificierte Entschließungen aber der Landesstelle intimirt würden, damit sie dadurch zu der Kenntniß des Landes gelangten. Die Wolle gehört in die Cathegorie der zu denen Fabriken erfoderlichen rohen Stoffen, mithin nehme ich mir nicht die Freiheit (obgleich so manche Rücksichten für ihre freye Ausfuhr stritten) hievon etwas specifisches zu erwähnen. 5 to . Widerhohlen die Stände ihre Bitten in Betreff der Beobachtung der wegen Ausfuhr des ungemüntzten Gold und Silbers, wegen Herstellung der Aufsicht des Pisetarius, wegen denen Wucherern bestehenden Gesetze, in Betreff der Bekanntmachung der Art, wie das hungarische Montanisticum der hun-