Domanovszky Sándor: József nádor iratai III. 1807-1809. (Budapest, 1935)

1807 okt.-dec.

Bancozettel entstehen könnenden Folgen, und berufen sich hierwegen theils auf die vorher angeführte Argumente, theils führen sie auch neue an. Auch hierin scheinen die Stände billiger, als vorhero, zu denken, ihre Wünsche mehr zu beschränken. Euer Majestät erkannten selbst in Ihren vorherigen Ent­schließungen die Nothwendigkeit, die Zahl der Bancozettel zu vermindern, und äusserten nicht nur den Wunsch, sondern auch den festen Entschluß, diesen Zweck auch mit Zuhülfenehmung der von Ihren Ländern bewilligten Aushülfen thätigst zu be­fördern. In Rücksicht der 15 und 30 Kr. Stücke erklärten Sie Sich, daß diese Müntze, welche einigermaßen ein Substitut der Bancozettel ist, wegen denen Verhältnißen des inneren Geld­umlaufes noch nicht einberufen werden könne, es wären aber hier­aus keine Folgen zu besorgen, da diese Müntze in allen Aerarial­kassen in ihrem Nennwerth acceptiret wird. Jene Finanzopera­tionen aber, deren die Stände erwähnten, würden mit Still­schweigen übergangen. Ob nun also Euer Majestät die Stände blos auf diese Ant­wort verweisen, oder aber denselben vorzüglich in Rücksicht der 15 und 30 Kreutzerstücke, welche ersteren so sehr am Herzen liegen, eine weitere Entschließung ertheilen wollen, unterlege ich Euer Majestät weiser Entscheidung, doch glaube ich, daß Höchstdieselbe folgendermaßen antworten könnten. Die versammelten Landesstände hätten aus den vorher­gegangenen allerhöchsten Entschließungen sich überzeugen können, wie sehr es selbst Euer Majestät am Hertzen liege, die Anzahl der Bancozettel zu vermindern, dieses wäre auch jetzo Ihr eifriger Wunsch, und würden sich die Erfüllung desselben, die Herstellung des Credits der Bancozettel eifrigst angelegen sein lassen, mithin auch nicht zugeben, daß solche Finanzoperationen geschehen, welche den Credit der Bancozettel schwächen ohne deren Anzahl zu vermindern. In Rücksicht der 15 und 30 Kr. Stücke hätten Eure Majestät sorgfältig darauf gewacht, daß selbe nicht über den zu Erhaltung der inneren Circulation drin­gend nothwendigen Bedarf geschlagen und ausgetheilt würden, auch die scharfesten Maaßregeln zu Verhütung der Verfälschung derselben und Einfuhr dieser Müntze aus dem Auslande getrof­fen ; es hätten also die Stände, wie es bereits in dem Rescripte vom 5-ten September bemerkt worden, von dieser Müntze keine üble Folgen zu befürchten. Wollten Euer Majestät diese Erklärung, die von der hung. Hofkanzlei bei Absendung der ofterwähnten Rescripte einge­rathene Clausel beifügen, daß nämlich Euer Majestät diese Kupfermüntze bei ihrer Verrufung in dem gantzen Nennwerthe

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