Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
stigung der ungarischen Produktion in so weit Rücksicht genommen [werde, als es ohne Nachtheil meiner übrigen Erblande geschehen kann]. a ? [Nicht gestatte ich, daß die] Verzollung der fremden, Hungarn bestimmten Waaren [theils in den schon bestehenden, theils noch zu errichten kommenden Lagstätten geschehen könne].V Bei Zollveränderungen, welche auf Hungarn Bezug haben, gehet meine Willensmeinung dahin, [mich des Rathes meine hungarischen vollkommen Sach- und Landeskundigen Beamten zu bedienen]. 6-' In Betref der freien Körnerausfuhr aus Hungarn kann dem Ständen die Versicherung gegeben werden, daß in Folge des ausgebreiteten Nutzens, der sowohl für Hungarn, als auch für die ganze Monarchie aus der freien Früchtenausfuhr erzielet wird, die Beschränkung der diesfälligen Ausfuhr ohne den wichtigsten überwiegenden Gründen niemalen angeordnet, und Hungarn hierinnfalls nach gleichen Grundsätzen, wie meine teutsche Erblande, behandlet werden würde, wobey es sich ohnehin von selbst verstehet, daß, so oft es sich um ein Ausfuhrsverbot in Hungarn aus dem etwa für [dieses Königreich]^ besorglichen Mangel handien würde, immer vorläufig hierüber [meine] ungarische [Behörden werden vernommen Averden]. 6 '' Der freye Austrieb von Hornvieh aus Hungarn kann bei den dermaligen [allgemein bekannten] Umständen nicht stattfinden, wogegen der Austrieb von Borstenvieh ohne aller Beschränkung frei zu lassen ist [solange der inländische Bedarf an selben bedeckt sein wird]. In Hinsicht der übrigen, zu einem auswärtigen Verkehr geeigneten [Vieh] gattungen wird Hungarn [nach den nämlichen Grundsätzen wie die] teutschen Erblanden behandlet [werden]. Um die Ausfuhr der hungarischen Weine, [so viel möglich zu befördern, so will ich gestatten, daß es derzeit bei den bereits bewilligten Begünstigungen sowohl in Ansehung der Einfuhr derselben auf der Donau, als der Durchfuhr zu Wasser ohne Zuladung der oesterreicher Weine verbleibe]/? wo in Gegentheil die zollfreie Einfuhr der ungarischen Weine in die teutsche Erblande nicht gestattet werden kann. In Ansehung der zu bewilligenden Ausfuhr roher, zum Betrieb der Fabriken geeigneter Erzeugnisse und Herabsetzung der darauf a) A [ ]-ben levő helyek Ferenc császár sk. javításai. y Az eredeti fogalmazás szerint ezzel szemben a rendek a szóban levő magyar elvámolási helyek felállítása felől biztosíthatók. c) Az eredeti fogalmazás a nádort, a helytartótanácsot és a kancelláriát említi: wobey jedoch die Aufrechthaltuug der königlichen Rechte nach dem Antrag der Kanzley ausdrücklich vorzubehalten seyn wird. d) Das Land helyett. e) Eredetiben Landesstelle áll a meine Behörde helyett. f) Az eredeti fogalmazás általában az Ausztriában ezideig érvényben levő', a magyar borkereskedelmet bénító, illetőleg terhelő' intézkedéseknek hatályon kívül helyezéséről szól, valamint az eddigi privilégiumok felfüggesztését is ígéri.