Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
courieren, letztere aber wegen Steigen der Preise rober Stoffe aus ihren Fabrikaten nicht einen höheren Gewinn beziehen können, oft ohne Rücksicht auf die Mühe und Kosten des hung[arischen] Erzeugers regulirt werden, erschweren, zugl[eich] aber auch andererseits in Erwägung ziehet, daß durch die auf hung [arische] Natur-Producte und rohe Fabrick-Stoffe bey ihrem Eintritte in die deutschen Erblande gelegte Zölle der deutsch-erbländische Consument und Fabricant beschweret wird, so kann man nichts anderes zum allgemeinen Wohle, als die Aufhebung der zwischen Hungarn und denen deutschen Erblanden bestehenden Einfuhrs-Zölle wünschen und dazu einrathen. Schädl[ich] kann eine solche Verfügung nur vielleicht jenem Erzeuger der deutschen Erblande seyn, welcher näher an der hung. Gräntze, oder an Flüssen gelegen, dessen Erzeugniße durch die aus einer zollfreyen Einfuhr hung [arischer] Producte entstehenden grösseren Concurrenz im Preise fallen, dessen Gewinn sich also mindern würde; allein ohne zu erwähnen, daß selber bey seinem größeren Kunstfleisse, bey seinen ausgedehnteren Hand eis verhältnißen, bey der größeren Bevölkerung des Landes, jedes seiner Producte gut und bequem an Mann bringet, und mithin auch was er an einem Producte verlieh rt, bey einem anderen wieder hereinbringt, im schlimmsten Fall aber seine Producte auch leichter ins Ausland umsetzen, oder sich auf andere nützliche Zweige der Industrie verlegen kann, so hat der Landesftirst auch Mittel genug in Bänden jenes, was einem gewiß nicht beträchtlichem] Theile meiner Unterthanen an Gewinn entginge, auf eine andere Weise, durch Nachlassung einiger Abgaben etc. zu ersetzen, wenn der Nutzen des gantzen Staates, wie hier der Fall ist, dieses Opfer foderte, wenn selbst in denen deutschen Erblanden eine weit größere Anzahl seiner Unterthanen aus dieser Maaßregel einen Gewinn ziehen würde. Aus dem, was sowohl die königl. hung. Statthaltarey bey denen einzelnen Rubriken des hung [arischen] Handels bemerkte, und was noch hierüber selbe weiter unten vorkommen wird, werden sich E[uer] M[ajestät] gnädigst zu überzeugen geruhen, daß selbst dieser Verlust gering sey, und nie den schädlichen] Einfluß überwiege, welchen die Beybehaltung dieser Zölle auf HUngarns Industrie, welche zum Wohl des Gantzen zu baiordern doch so nöthig ist, äussert. Obgl[eich] die Aufhebung dieser Zölle einen wesentlichen] Einfluß auf die Erhöhung des allgemeinen Wohls haben würde, und durch Vermehrung des National-Wohlstandes und Reichthums auch die Einkünfte des Staats nach und nach gemehret würden, so ist es doch nicht zu leugnen, daß in dem ersten Augenblicke durch Aufhebung der Zölle dem Staate ein Theil seiner Einkünfte entgienge, könnte dahero derselbe diesen Verlust nicht ertragen, so