Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

wäre entweder eine Entschädigung dafür zu suchen, oder aber sich, für jetzo mit deme zu begnügen, daß die auf die Ausfuhr der Produete Hungarns in die deutschen Erblande gesetzte Zölle auf eine billige Art regulirt würden, wovon weiter unten eine mehrere Erwähnung geschehen wird. 4°. Auch die nicht gerade zum Lebensunterhalte, sondern der Industrie und dem Kunstfleisse zur Nahrung dienende Produete werden am vortheilhaftesten für die gesammte Monarchie im In­neren verarbeitet, und es ist die Pflicht der Staatsverwaltung durch Ausfuhrsverbothe oder Zölle der innländischen Industrie diese Produete sicherzustellen, sobald der Ueberfluß daran nicht so be­trächtlich] ist, daß er im Innlande nicht mehr verarbeitet werden kann, oder sobald nicht etwa durch besondere Verhältniße dem gantzen Staate ein größerer Vortheil durch die Veräusserung des unverarbeiteten Stoffes in das Ausland, als durch dessen Verarbei­tung im Innlande zufließt. Dieser in sich im allgemeinen richtige Grundsatz scheinet jedoch nicht, wie die könig. hung. Statthalterey sehr grürdlich bemerket, auf den jetzigen Zustand von Hungarn gantz anwendbar zu seyn ; er fodert eine sehr massige und schonende Ausübung, wenn er nicht letzterem Lande nachtheilig werden solle. So richtig es näml[ich] ist, daß gewöhnlich] einem jeden Staate dadurch mehr Vortheil zufließt, wenn er seine rohe dem Kunstfleiße zur Nahrung dienende Produete inner Landes verarbeitet, und sie dann verarbeiteter ausführt, als wenn die Ausfuhr im rohen Zustande geschieht, so wenig läßt es sich auch mit dem Wohl des Gantzen, mit der Beförderung der Industrie vereinbaren, daß man durch Erhöhung der Ausfuhrszölle, oder wohl gar durch Ausfuhrs­verbothe (bey steigenden Preisen der rohen Produete) denen inn­ländischen Fabriken geringere Preise, oder den Verkauf vor Aus­ländern sichere, dadurch aber ihme eine Art Monopólium zuwende. Eine solche Verfahrungs-Art ist der Aufnahme der Industrie nachtheilig, hemmet ihren Fortgang, setzt jenen Theil der Mon­archie, welcher rohe Stoffe erzeugt, unter die Dependenz desjenigen, welcher sie verarbeitet, mindert endlich selbst die Erzeugung. Fühlbar würde eine zu weite Ausdehnung dieses Grundsatzes, vorzüglich] für Hungarn seyn, wenn die rohen Produete dieses Landes bey einem Steigen der Preise, mit höheren Zöllen, oder Ausfuhrsverbothe belegt würden, um dadurch denen deutseh-erblan­dischen Fabriken eine hinlängliche] Quantitaet roher Stoffe und geringere Preise derselben zu sichern. Es scheinet wohl auch unbillig zu seyn, daß die Ausfuhr roher Stoffe aus Hungarn erschweret, selbe nur dann gestattet werde, wenn diese rohe Stoffe durch deutsch-erbländische Fabrikanten bereits unter ihrem wahren Werthe heruntergesetzt sind, damit letzteren eine Begünstigung zufliesse, wogegen sie ihre Fabricate

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