Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1807
Soll die Industrie, die Cultur dieses Landes nicht gäntzl[ich] niedergedrückt, soll die Erzeugung desselben nicht mit wesentlichem] Nachtheil des gantzen Staates vermindert werden, so ist es um so nothwendiger, daß äusserst dringende, nur selten vorkommende Fälle eines Mangels, oder ausserordentlicher] Mißwuchs im gantzen Lande, oder in jenen benachbarten Erblanden, welche einen großen Theil der zu den ersten Bedürfnißen des Lebens gehörigen Artikeln aus Hungarn beziehen, ausgenommen und im letzteren Falle aueh nur, wenn keine andere Möglichket diesem Mangel abzuhelfen vorhanden wäre, die freye Ausfuhr aus selbem nicht gehemmt, oder eingestellt werde, als ohnehin bey steigenden Preisen der ersten Bedürfniße in denen benachbarten Erblanden der Erzeuger der näher an selben gelegenen Gegenden Hungarns, durch den höheren Gewinn garnicht seine Producten dahin, wo er nebst höhern Preisen auch weniger Beschwerlichkeit in der Verführung zu erwarten hat, abführen wird, mithin die Versorgung dieser Mangel leidenden Länder in gewöhnlichen] Fällen auch ohne Verboth gedrückt, und der nachtheilige Einfluß, welchen solche Maaßregeln auf den ohnehin so schwankenden Handel Hungarns haben, vermindern würde. Zudem lehret uns die Erfahrung, daß wiederhohlte Ausfuhrsverbothe die Preise selten heruntergesetzt; sondern meist nur Verminderung der Erzeugung jener Artikel, auf welchen sie gelegt wurden, zu Folge hatten. 3°. Den Erzeugnißen des Königreichs Hungarn kann nicht die zollfreye Einfuhr in die deutschen Erblande gestattet werden, weil der mit mehreren Abgaben und Lasten belegte Erzeuger in denen letzteren unmöglich die Konkurrenz mit dem Erzeuger eines durch seine Verfassung in dieser Hinsicht mehr begünstigten Landes aushalten könnte, und daher die nützlichste Klasse der Staatsbürger in denen deutschen Erblandeu dem sicheren Verderben Preiß gegeben werden würde, wenn man derselben nicht durch eine massige Belegung der einzuführenden hung [arischen] Erzeugniße einige Erleichterung und eine nothwendige Unterstützung zu verschaffen suchte. Aus denen vorausgelassenen Grundsätzen, und all jenem, was die königl. hung. Statthalterey in ihrem Gutachten weitläufiger anführt, kann man vielmehr die Folge ziehen, daß man die Zollämter zwischen Hungarn und denen deutschen Erblanden aufheben solle, und wirklich], wenn man einerseits betrachtet, wie viel die Zölle das Aufblühen der Industrie und Cultur in Hungarn, nicht sowohl durch den Betrag der Abgaben, welcher meist nicht hehr beträchtlich] ist, sondern vielmehr dadurch hemmen, daß sie die Mittel und Vehikeln sind, wodurch die Preise hung [arischer] Producte zu Gunsten der deutschen Erzeuger oder Fabrikanten, wenn erstere mit selben in Rücksicht der Wohlfeilheit nicht con-