Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

verbunden, das Wohl des Gantzen muß der Endzweck seyn, auf welchen die Staatsverwaltung hinzuwirken hat, und der Vortheil der einzelnen Theile muß immer zurückweichen, wenn jenei des gantzen Staats ein solches Opfert fodert. Ein heilsamer, meiner Meynung nach in seinem gantzen Umfange richtiger Grundsatz, durch dessen genaue Beobachtung allein die Handlungsverhältnisse der einzelnen Theile der Monarchie richtig bestimmt und verbessert werden können. 2°. Der Ueberfluß eines Landes an den zu Befriedigung der ersten Bedürfniße des Lebens gehörenden Erzeugnißen kann in einer gleich der oesterreichischen aus mehreren Ländern bestehen­den Monarchie nicht ins Ausland veräussert werden, sobald damit dem Mangel eines andern der verbrüderten Ländern abge­holfen werden kann, und das dringende Bedürfniß eines Theils der Monarchie muß den höheren Gtivinn überwiegen, welchen ein anderer Theil derselben durch den vortheilhafteren Absatz seiner Producte ins Ausland bezichen könnte. Dieses Grundsatzes Richtigkeit, wenn er nach der gantzen Strenge seiner Worte gehandhabet wird, will ich keinesweegs in Abrede stellen, und nie wird Hungarn es verweigern, seinen höheren Gewinn dem wahren Mangel, dem dringenden Bedürfniß der mit selbem verbrüderten Staaten zu opfern, allein dieser Mangel, dieses Bedürfniß muß, damit eine solche Baschränkung keine nach­theilige Folgen für Handel und Industrie nach sich ziehe, wirk­lich] dringend und auf keine andere Art, als durch eine Be­schränkung gehoben werden können; die Staatsverwaltung muß vor allem wohl erwägen, ob der Gewinn, die Aushülfe, die ein Theil der Monarchie aus Hemmung des Absatzes in das Ausland eines andern Theils derselben beziehet, dem Schaden gleich komme oder überwiege, welcher aus solcher Hemmung, durch Herabsetzung des Gewinnes, durch verminderte Aufmunterung des Erzeugers dem letzteren, und durch ihm auch dem gantzen Staate zufließt. Es können also Theuerung, höhere Preise in einem Theile der Monarchie in so lange kein hinlänglicher] Grund zu Hem­mung, oder Beschränkung der Ausfuhr der zum Lebens-Unter­halte gehörigen Erzeugnisse seyn, so lange wirkl[icher] Mangel eingetreten, und kein anderes Mittel vorhanden ist, diesem Uebel zu steuern. Vorzügl[ich] wichtig ist, in Rücksicht auf die daraus ent­stehen könnenden Folgen, dieser Grundsatz für Hungarn, dessen Extension, physische Laage und Mangel an hinlänglichen inneren Communicationen, endl[ich] selbst die wenigen Ausweege, die dieses Land für eine directe Ausfuhr ins Ausland hat, für selbes beson­dere Rücksichten foderen, dessen noch im Keimen begriffene Industrie eine vorzügl[icbe] Unterstützung, eine stäts gesicherte Concurrenz und Abnahme nothwendig macht.

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