Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1807

Fabrícate, aber desto weniger Natur-Producte, sie zählen in ihrem Mittel nahmhafte Handlungshäuser, welche bey ausgedehnteren Handelsverhältnißen und Capitalien ihre Speculationen ins Große betreiben. Sie beziehen einen großen Theil ihrer rohen Stoffe aus Hungarn, setzen aber mit beträchtlichem] Gewinn ihre Fabricate dahin ab. Hungarn liefert ihnen rohe Stoffe, Natur-Producte, empfängt aber dagegen von selben Luxus- und Fabrik-Artikel. Brstere können wegen ihren rauherem Clima, ärmerem Grunde und überhäufter Bevölkerung mit letzterem in der Quantitaet und zum Theil auch in der Qualitaet nicht wetteifern, letzteres kann, da es ihm an hinlänglicher Bevölkerung, nöthigen Handelsver­bindungen und beträchtlicheren Capitalien mangelt, keine Manu­facturen und Fabriken betreiben, mithin auch die Luxus- und Fabrik-Erzeigniße der deutschen Erblande nicht entbehren. Dieses gegenseitige Verhältniß kettet schon an und für sich beede Theile der oesterreichischen Monarchie so fest an einander, daß es keine weiteren Beschränkungen und Hinderniße bedürfte, um diese Verbindung zu sicheren; diese Beschränkungen vielmehr, welche oft nur zu Gunsten einer oder der anderen Mensehen-Klasse mit alls zu weniger Rücksicht auf das allgemeine Wohl veranlaßt werden, drücken entweder durch Hemmung der Aufnahme der Industrie den Erzeuger sowohl als den Abnehmer; erstéren durch Verminderung seines Gewinnstes, letzteren durch Vertheuerung der Preise; oder aber sie hindern die Aufnahme der innern Staatskräfte. Ueberhaupt scheinet es selbst in denen Regeln der strengsten Billigkeit der gegenseitigen Verbrüderung gegründet, daß, nachdem Hungarn bei dem bestehenden Einfuhrs-Verbothe aller fremden Fabriks- und Manufaktur-Waaren sich mit allen Luxus- und manch andern zu den ersten Bedürfnißen gehörigen Fabriks-Artikeln aus denen deutschen Er blanden versehen muß, und dafür beträchtliche] Geldsummen letzteren zufliessen, die deutschen Erblande hingegen die für ihren Bedarf erforderliche] rohe Stoffe nicht blos aus Hungarn, sondern auch aus andern Ländern beziehen können, man ersterem Lande wenigsten dadurch eine Erleichterung zufliessen lasse, daß man dessen Handel mit Natur-Producten und rohen Stoffen nicht alls zu sehr beschränke und belaste, sondern ihme die Möglichkeit schaffe, durch freye ungehinderte Ausfuhr das Gleichgewicht zwischen beeden Theilen des oesterreichischen Staats wieder herzustellen. Dieses vorausgelassen komme ich nun auf die von der Hof­kammer in ihrem voto curiato aufgestellten Hauptgrundsätze; diese sind folgende. I o . Hungarn ist ein Theil der oesterreichisehen Monarchie mit denen übrigen Erbländern genau durch die engste Verbrüderung

Next

/
Thumbnails
Contents