Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
sieh noch unter der Dicasterial-Manipulation befinden, zu beschleunigen geruheten. Hiedurch, und vorzüglich], wenn Euer Majestät einige der wesentlichsten Begehren der Stände gütigst entscheiden möchten, würde wesentlich] dem Landtage, der Verbesserung der Stimmung vorgearbeitet werden, und selbst im schlimmsten Falle, wenigstens der Landtag nicht unvorbereitet eröfnet werden. Der zweyte Antrag wäre, daß Euer Majestät gnädigst erlaubten, daß die Landesstände ihre postulata und gravamina auch bevor sie die königl. Propositionen gäntzl[ich] erlediget, sammeln und Euer Majestät vorlegen dürften. Es werden ohnehin während der Ueberlegung ersterer so viele leere Augenblicke übrigbleiben, welche man mit Aufnahme der gravamina ausfüllen würde, daß hiedurch kein Aufenthalt in der Diaetal-Verhandlung, durch Gewährung dieser kleinen Bitte aber eine günstigere Stimmung hervorgebracht werden würde. Durch diese Einleitung würden die landtägl [ichen] Verhandlungen jenen Anschein eines Tauschhandels verliehren, welcher ihnen eben nicht der günstigste ist und Euer Majestät nicht in dem Fall versetzt werden, denen Ständen manches, vielleicht selbst wider Ihre Ueberzeugung bewilligen zu müssen, welches Sie sonst, um nur Ihre weiteren Begehren durchzusetzen, zu thun genöthiget waren. Ueberhaupt weiß ich nicht, warum ein Fürst, wie Euer Majestät, der so sehr das Glück seiner Unterthanen zu befördern trachtet, erst warten soll, daß Ihme die Wünsche letzterer auf einem Landtage vorgetragen werden, um sie nur in so weit zu erfüllen, als die Stände auf selben seinen Absichten entsprechen. Sind obige Wünsche billig, so scheinet das Wohl der Unterthanen, ohne welchem jenes des Fürsten nicht bestehen kann, es zu heischen, daß man sie auch unaufgeforderter, wie sie zur Kenntniß der Thrones gelangen, erfülle; sind die Absichten des Landesfürsten gerecht, dem Wohle des Landes, dessen Verfassung angemessen, so soll nicht die Anhoffung einiger Vortheile die Gewährung derselben, sondern die Ueberzeugung der Weißheit und Geradheit der Absichten der Regierung, der Gemeinnützigkeit der vorgetragenen Begehren der Grund zu Beystimmung der Landesstände seyn. Dieses durch Vereinigung der Gesinnungeu und Denkungs-Art des Landesfürsten und der Stände zu erzielen, sollte der Haupt-Gesichtspunkt seyn, welchen man bey den landtäglichen Verhandlungen stäts vor Augen haben, mithin alles aus dem Wege räumen sollte, was die Erreichung desselben hemmt, Verdacht oder Spaltungen erregt. Hieher gehören alle überflüssigen Klauseln, Reservationen nicht bestehender oder unbezweifelter königl. Rechte,, oder doppelsinnige Ausdrücke. Könnte dieser Zweck nun erreicht werden, so würden sich Euer Majestät selbst überzeugen, wie glücklich] Hungarn unter