Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
tage zu dem andern verwiesen worden, andere endl[ieh], welche obgleich sie auf dem Landtage vom Jahre 1802 Euer Majestät vorgelegt wurden, bis jetzo noch nicht gehoben sind. All diese verschiedene Gattungen von Beschwerden werden die Stände auf den nächsten Landtage aufzunehmen und zu beendigen wünschen, da es ohnehin einer ihrer vorzüglichsten und nicht ganz ungegründeten Besehwerde-Puncten ist, daß selbe nie gäntzl[ich] aufgenommen und erlediget werden, daß man die Landtage mehr zu dem Zwecke versammle, um von Seiten des Königs an ihnen Begehren zu stellen, als um ihre Bitten zu erhören, ihre Beschwerden zu heben. Diese letztere, durch wiederholte Erfahrung bestätigte Meynung würde die Verhandlung der von Euer Majestät denen Ständen vorgelegt werdenden, so äusserst wichtigen Begehren nicht wenig erschweren und verzögern, wenn, wie anfangs erwähntes Handbillet einen Fingerzeug zu geben scheinet, Euer Majestät Absicht dahin gienge, in Aufnahme der darin bezeichneten Gegenstände püncktl[ich] der daselbst aufgestellten Ordnung zu folgen, mithin die Postulate und gravamina erat am Ende des Landtags vorzunehmen. Diese Eintheilung würde den obigen Verdacht der Stände, daß man die Erfüllung ihrer Bitten noch ferners verschiebsn und letztere nicht definitiv verhandeln wolle, verstärken und sie wohl gar dazu vermögen, in so lange in die einzelne Verhandlung der königlichen] Propositionen nicht einzugehen, bis sie nicht ihre postulata und gravamina vorgelegt und darüber eine Entscheidung erhalten haben würden. Diese, wenn ich mich des Ausdrucks bedienen darf, kaufmännische Art, die Landtags-Gegenstände zu verhandeln, ist meiner Einsicht nach weder dem Ansehen Euer Majestät günstig, noch jener Würde, Aufrichtigkeit und Geradheit, mit der alle Gegenstände zwischen dem Landesfürsten und seinen Ständen verhandelt werden sollen, angemessen; es wäre daher mein heissester Wunsch, selbe für nun, so wie bey zukünftigen Landtagen gäntzl[ich] aufhören und jenes gegenseitige Zutrauen eintreten zu sehen, ohne welchem die Geschäfte nie gut gehen können. In dieser Absieht und bey dem Umstände, wo die Landesstände, durch Erfahrung voriger Zeiten abgeschreckt, nicht gantz ohne Grund auch jetzo eine gleiche Behandlung besorgen werden, mithin nicht zu hoffen ist, daß sie den ersten Schritt zu diesem heilsamen Werk machen würdan, wage ich es, Euer Majestät folgende zwey Anträge zu unterbreiten. Der erstere bestehet darinn, daß Euer Majestät die Gnade haben möchten, sich ehestens von der hung. Holkanzley, die sowohl auf dem Landtage von 1802, als sonst noch vorgebrachte, bishero unerledigte gravamina und postulata regni gutächtl[ieh] vorlegen zu lassen, jene, welche bereits zur Entscheidung geeignet, noch vor dem Landtage zu erledigen, die Verhandlung jener aber, welche Domanovszky Sándor: József nádor iratai. III. 37