Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Majestät Absicht zu seyn seheint, auf künftigen Landtage der Anfang gemacht werden solle, zu weitern Verhandlungen so wichtiger Ausarbeitungen, wie jene der Regnicolar-Deputationen sind, weder die erforderliche] Zeit, noch die erforderliche] Ruhe der Gemüther und Ueberlegung mehr übrig bleiben wird. Erstere nicht, da die Verhandlung der gedachten 4 Stücke, mit allen daraus entstehenden Debatten und Correspondenzen mehrere Monathe rauben wird; letztere nicht, da die Gemüther durch die während der Zeit wegen Heiklichkeit der vorkommenden Fragen nicht wohl auszuweichende Collisionen unter denen Ständen selbst, und zwischen selben und Euer Majestät in Unruhe gebracht und jene reife Ueberlegung nicht mehr möglich] seyn wird, die doch unumgänglich] nothwendig ist. Ueberdieß werden auch die Stände, durch längeres Verweilen überdrüssig, nach Hause eilen und selbst wünschen, diese Gegenstände auf einen solchen Landtag vornehmen zu können, wo keine so contentiose Fragen ihre Aufmerksamkeit von dem Hauptzweck einer Verbesserung der Justitz-Verwaltung ableiten würden. Sollten aber dennoch obige Elaborate vorzunehmen seyn, so werden die Landesstände ohnfehlbar und vorzüglich] darauf dringen, daß auch die Ausarbeitungen der Regnicolar-Deputation in contributionalibus et commissariaticis, und zwar vorzüglich] jenes davon, was die bessere Vertheilung und Verwaltung der Contribution, dann die Verpflegung der Militairs und das Regulament betrifft, aufgenommen und den vielen in letzteren getroffenen willkührl[ichen] Auslegungen ein Ende gemacht werde. Letzterer Gegenstand wird wieder einer der Art seyn, wodurch Euer Majestät und die Stände leicht entzweyet werden können, bey dessen Verhandlung manch harte Wahrheit in Anregung kommen wird, wovon ich Euer Majestät schon wiederholtemahlen praevenierte und Sie bath, hierinnen bey Zeiten eine Abhülfe treffen zu wollen. f) Postulaten der Stände, da sich einige gravamina schwer verhoffen lassen. Erstere werden mehrere an der Zahl seyn, allein so sehr es zu wünschen wäre, daß die Stände keinen Anlaß zu letztere hätten, mithin auch keine gravamina auf denen Landtagen vorkommen sollten, so wenig ist hierinn Euer Majestät Hofnung für künftigen Landtag gegründet. Denn nebst deme, daß seit dem Jahre 1802, in welchem Jahre die gravamina regni zum letztenmahle vorgenommen wurden, sich mehrere Sachen zugetragen, worüber die Landesstände, als über Verletzungen der bestehenden Ordnung und Gesetze um so mehr das Recht zu klagen zu haben glauben, als sie ausser dem Landtage die gewünschte Abhülfe nicht erhalten konnten, so bestehen auch noch ältere gravamina, deren viele von einem Land-