Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
zusammenzuberufenden hung. Landtag und die auf selben vorzunehmenden Gegenstände zu erkennen zu geben und zugl[eich] von mir die gutäehtl[iehe] Aeusserung abzuverlangen, ob diese Gegenstände zur künftigen Diaetal-Verhandlung gehörig ge wählet, und so auch den Termin zur Versammlung der Stände auf den 16-ten [Novemjber angemessen finde; in welehem Orte, der künftige Landtag abgehalten werden solle; endlpch] ob und welche andere Vorkehrungen ich noch nothwendig zu seyn erachtete, welche zum glücklichen Ausschlag der landtägl [ichen] Verhandlungen beytragen würden. Diese verschiedene Fragstücke werde ich in gegenwärtiger Schrift nach der mir von Euer Majestät vorgezeichneten Ordnung verhandlen und meine Aeusserung hierüber anbefohlenermassen denselben beyfügen. I. Sind die in obgedachten Handbittete namentl [ich] angeführtn Gegenstände zur nächsten landtägl [ichen] Verhandlung gehörig gewählet. In dem oberwähntem gnädigstem Handbillete werden folgende Gegenstände dazu bestimmt. a) Die Bewilligung einer wirksamen Beyhülfe zu Verhütung des Verfalls der Staatfinanzen. b) Die Regulirung der Landes Insurrection. c) Completirung der hung. Regimenter. d) Vermehrung des Fondes zu ihrer Dotation. e) Nach Beendigung dieser Gegenstände einige RegnicolarDeputations-Elaborate, als die Coordinirung der Gerichtshöfe, Entwurf der bürgerlichen] Gesetze, der Mercantil- und WechselGerichts-Codex, dann das Pupillar-Wesen. f) Endl[ich] die postulata der Stände, da sich einige gravamina schwer verhoffen lassen. a) Bewilligung einer wirksamen Beyhülfe zur Verhütung des Verfalls der Staatsßnanzen. Ueber diesen Gegenstand, dessen Wichtigkeit und Dringlichkeit ich nicht verkenne, welche auch von niemanden in Abrede gestellt werden kann, habe ich meine allerunterthänigste Meynung bereits am 18-ten verflossenen Monaths Euer Majestät unterlegt und mich dahin geäussert, daß selber allerdings einer der wesentlichsten Gegenstände der nächsten Landtags-Verhandlungen seyn wird, zugl[eich] aber auch seiner Neuheit wegen eine längere und sorgfältigere Vorbereitung der Gemüther fordern, endl[ieh] von einer solchen Beschaffenheit sey, daß wenn er einmahl in Anregung gebracht würde, auch durchgesetzt werden müsse. Diese Umstände, eine wohleingeleitete Vorbereitung und nur nach Vorauslassung selber, durch Befolgung eines wohlüberdachten