Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

cität wesentliche] Dienste zu diesem Zwecke leisten könne; Euer Majestät sind selbst zu sehr von dieser Wahrheit überzeugt, als daß ich sie mit mehr Worten auseinander setzen sollte. Ich bemerke nur hier schlüßl[ieh], daß bey dem Umstand,, daß das Stammvermögen Hungarns und Siebenbürgens nicht bekannt ist, daß eine Auflaage auf selbes constitutions-widrig ist,, diese neue Last sich blos auf die deutsch-erbländischen Provinzen erstrecken wird. Da es nun obbesagtermassen zu wünschen wäre,, daß auch oberwähnte Länder ihrer Seits zu der Verbesserung der Staats-Pinanzen bey tragen möchten, so kömmt es nun darauf an, eine Art ausfindig zu machen, wie diese Provinzen zu einer ausgiebigen Aushülfe bewogen werden könnten. In Hungarn giebt es nur eine gesetz- und constitutions­mässige Art, von selliem eine Aushülfe, oder Subsidien zu erlangen,. näml[ich] die Zusammenberufung eines Landtags; dann eine in neueren Zeiten, wenn eine solche Zusammenberufung wegen Mangel an Zeit nicht thunlpch], oder wegen der allgemeinen Stimmung nicht rathsam war, in Ausübung gebrachte aussergesetzl[iche] Art, näml[ich] die Erlassung königlicher] Rescripte an die C[omi]tate und Städte, oder Circular-Schreiben an die Obergespänne und Stadt-Richter, worinn man den Adel und das Land zur Ablieferung verschiedener Grattungen von Subsidien aufmunterte. Erstere ist die sicherste und ausführbarste Maaßregel, durch selbö wird das Ansehen des Landesfürsten nicht compromittirt, er kömmt in keine Collision mit denen bestehenden Gesetzen. Diese näml[iche]' Maaßregel ist, wenn die Gemüther gehörig gestimmt und vor­bereitet sind, auch die wirksamste und ausgiebigste, und erleidet, in der Ausführung, da die Landtagsbeschlüsse Gesetzeskraft haben, keine Anstände. Letztere braucht weniger Vorbereitungen und hatte in man­chen Gelegenheiten, besonders bey Aushebung von Reer outen, bey Einlieferung von Früchten, letztens endlich] bey der für die durch den Krieg verunglückten Innwohner der deutseh-erbländisehen Provinzen veranstalteten Sammlung guten Erfolg; allein dieser ist ungewiß und hängt bloß von der Stimmung und dem guten Willen der Geber ab; da nun erstere gegenwärtig für den Staat nicht die­günstigste ist, so wäre dieses schon eine Ursache, um an demselben zu zweifeln, selber wird auch um so geringer seyn, als eben ohn­langst die vorbenannte Aushülfe für die deutsch-erbländischen Provinzen abverlangt worden, und sich in selber geoffenbaret, wie­wenig verhältnißmässig die größeren und reicheren Familien des Landes dazu beygetragen, welches auch bey einem neuen Aufrufe geschehen würde. Ueberdieß würde durch Ergreifung dieser Maaßregel Euer Majestät Ansehen mit den Gesetz in Collision gebracht, ersteres compromittirt und wohl gar Anlaß zu unangenehmen Aeusserungen

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