Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Da sie überdieß meist vermögl[ich] sind und bey einer Veränderung in der Regierung, in der Landes-Constitution ihre Vorrechte und mit selben ihren Wohlstand verliehren, dafür aber nichts erwerben könnten, so kann der Staat in jedem Falle auf ihre Anhänglichkeit und Treue rechnen. Die Inn wohner der Haiduckenstädte haben zwar ähnliche, wohl auch noch vorzüglichere Vorrechte, allein ihre Verhältniße und Verfassung sind nicht so günstig als jene der ersteren, mithin ist auch ihre Denkungsart nicht so gut geartet. Ohngerechnet, daß die meisten Haiduckenstädte keinen so guten und ausgedehnten Grund besitzen, als die Jazyger und Cumanier, mithin auch nicht so reich sind, so sind auch die Innwohner derselben mehr roh und ungebildet und zu Unruhen geneigt, dabey hat auch ihre Verfassung jenen vorzüglichen] Fehler, daß sie unter keiner unmittelbaren höhern Aufsieht stehen, sondern in Rücksicht auf ihre innere politische, vorzüglich] aber oeconomische Verwaltung gantz der Willkühr der aus ihrer Mitte erwählten Magistrate überlassen sind, unter welchen öfters Interessenzen, Gehässigkeiten und Intriguen herrschen. Ueberhaupt besitzen einige mächtigere Familien der Urbe wohner dieser Städte ausschließlich] die Würden und Aemter in selben, und wissen sich nach und nach durch Eingriffe in das PrivatEigenthum der ärmeren Klassen größere Besitzungen und ein beträchtliches] Vermögen zu verschaffen, indeß der größere Theil der übrigen lnnwohner elend ist. Dahero rühren die vielfältigen Processe, die in diesem Districte vorkommen, die häufigen Denunciationen und Klagen, die von dort einlaufen, die wiederhohlten Untersuchungen, welche daselbst vorgenommen worden, aber nie ohne Schwächung des Ansehens des Öffentlichen] Magistrats statt haben, dahero •endl[ich] das Mißvergnügen und die üble Stimmung des größten Theils der dortigen lnnwohner, welch letztere noch dadurch vermehrt wird, daß sie ohnerachtet der vielfältigen Aufopferungen, welche sie für das allgemeine Beste gemacht, dennoch bishero keine Entscheidung über die schon vor mehreren Jahren eingereichte Bitte einer Regulation ihres Districtes erhalten konnten. 1 b) Die lnnwohner der bischöfl[ichenj ', Kapitel- und untertänigen Städte, dann jene der privilegirien f regen oder GontractualOrtschaßen, welche eigenthüml[iche] Gründe besitzen, oder aber selbe von der Herrschaft vermöge Perennal-Contract erhalten, machen den zweyten Bestandtheil der gegenwärtigen Klasse aus. Diese leben nicht, wie die lnnwohner der königl. Städte, vom Handel, von verschiedenen Gewerben, sie sind nicht so vermögl[ich], 1 Ez a szabályozás 1741 óta volt már a napirenden, 1800-ban ebben a tárgyban egy új bizottságot is küldtek ki, amelynek tárgyalásait a nádor 1802-ben megsürgette. V. ö. Iratok I. 492. 1.