Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
beygegebenen Hofbuchhaftereyen betrift, so scheinet, daß selbe bey dem Umstand, wenn in der Zukunft nur systematische Ausarbeitungen im Rechnungsfache an die Hofstellen gelangen und von selben den Mittels-Buchhaltereyen mitgetheilt werden, bis auf ein kleines Centrale, welches diese Ausarbeitungen quoad calculum übersehen und daraus ein Gantzes für Euer Majestät und der Hofstellen Gebrauch verfassen würde, und bis auf jenes Personale, welches bey der Central-Verwaltug der Finanzen notwendig ist, zum Nutzen des Dienstes, welcher durch die vervielfältigte Revision und verwickelte Rechnungs-Methode nur einer grösseren Verwirrung und Aufenthalt im Geschäftsgang ausgesetzt ist, gäntzl[ich] aufgehoben werden könnten. Bau-Gegenstände, wenn nicht die besondere Größe derselben, oder vorzügliche] Rücksichten im Kunstfache es nothwendig machten, darüber das Urtheil der Kunstverständigen zu vernehmen, sollten von denen Hofstellen, dem Hofbauamte und Hofbaubuchhalterey nicht mitgetheilt werden, da die Erfahrung gezeiget, daß die gemachten Anträge bey dieser Revision meist verdorben werden und jeder Bau-Antrag ohnehin vorläufig durch die Landes-Bau-Directionen, welchen man Kenntniße in ihrem Fache zumuthen sollte, revidirt wird. Dieses wären die Verbesserungen, welche nach meinem Ermessen in dem Gange der Geschäfte und in dem Wirkungskreise der Hofstellen zu machen wären. IV. Der Staatsrath. Unter dieser Benennung verstehe ich im allgemeinen eine Versammlung von mehreren in den Geschäften erfahrenen wohlverdienten Rathen und Ministern, welche von dem Landesfürsten ernennt werden, um ihre über die ihnen von selbem übertragenen Geschäfte ihre Meynung vorzulegen und mithin Ihme in Auseinandersetzung und Beurtheilung der wichtigern RegierungsGeschäfte hülfreiche Hand zu leisten. Unter K. Josephs II. und noch im Anfange Euer Majestät Regierung bestand der Staatsrath aus wenigen Mitgliedern, theils Staatsräthen, theüs Staats-Ministern ; ersteren wurde von dem Kanzley-Director des Staatsraths die von denen Hofstellen einlangende, dahin bestimmte Actenstücke zugetheilt, unter ihrer Aufsicht ausgearbeitet, dann ad circulum unter denen übrigen Staatsräthen und Staats-Ministern gegeben, endl[ich] aber nebst einem Resolutions-Entwurfe allerhöchsten Orts unterbreitet. Seit dieser Epoche erlitt der Staatsrath mehrere Veränderungen, worunter die vom Jahre 1801 die merkwürdigste, aber auch (wenn ich mich freymüthig gegen Euer Majestät äussern darf) für den Dienst die nachtheiligste war. 1 1 1801 aug. 81-ikéről. Ez tulaj donképen Staats- und ConferenzMinisteriummá alakította át az államtanácsot. Az államtanácsosok kezében