Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Diese oftmahligen Veränderungen führten nur dazu, den <Gang der Geschäfte bej dem Staatsrath zu verzögern, die ausgearbeiteten Rückstände zu häufen, mithin waren sie auch dem •Staate mehr schädl[ieh] als nützl[ich], und verursachten, vereint mit den übrigen Umständen der Monarchie, jene Stockung der Geschäfte, welche nun fühlbar wird. Gegenwärtig ist der Staatsrath durch die letzte Organisirung gantz von seiner Grundverfassung, von seinem Zwecke abgezogen worden, und dadurch, daß zu selbem alle Gegenstände, welche von denen Hofstellen, ja sogar jene Berichte und Vorschläge, welche von denen Länder-Chefs privative dem Landesfürsten unterbreitet werden, ohne Ausnahme verwiesen werden, daß besonders unter ersteren, wie ich schon öfters erwähnte, viele unbedeutende, die Aufmerksamkeit Euer Majestät nicht verdienende Gegenstände sich befinden, zu einer neuen Behörde umgestaltet und herabgewürdiget worden. Dieses Uebel vermehrte noch die grosse Anzahl von Staatsräten und Staatsministern, welche nicht nur dadurch, daß sieh dieselbe Geschäfte suchen, wenn sie keine haben, sondern auch durch die Verspätung, welcher nothwendigerweise die Geschäfte, wenn sie zwischen mehreren Staaträthen und Staatsministern circuliren müssen, ausgesetzt sind, dem Gange derselben nachtheilig ist. Nebst diesem mit der jetzigen Dicasterial-Manipulation gemeinen Fehler hat die gegenwärtige Verfassung des Staats-Raths auch noch den eigenen, daß der Staatsrath, welcher den Gegenstand bearbeitet, selben auch eintzig und allein vor Euer Majestät referirt, mithin tausend Mittel und Weege in der Hand hat, um mündl[ich] die Argumente der sich darüber in circulo äussernden Staatsräthe und Minister zu entkräften und Euer Majestät zu vermögen, seiner Meynung beyzustimmen, wodurch also die gantze Circulirung ihren Nutzen verliehrt. Eben so nachtheilig für das allgemeine Wohl ist es, daß alle Gnadensachen, Beförderungs- und Anstellungs-Vorsehläge und Gesuche durch die Stände des Staatsraths gehen, denn ohne zu erwähnen, daß die Mitglieder desselben, besonders wenn es sich um Ersetzung einer Stelle in einer Provinz handelt, nicht wohl die selbe ansuchende, oder dazu geeignete Individuen besser als die Landesstellen und Chefs kennen, daß diese Verfassung Anlaß zu Protectionen, zu Aufnehmung von Patrocinanzen giebt; so ist nichts in dem Staate, was dem Ansehen des Landesfürsten mehr csak a referátum maradt, az elhatározás a miniszterek közbejöttével történt. A körözés helyét tanácsüléseknek kellett volna felváltaniuk, amelyekkel azonban a császár nem tudott megbarátkozni. Ettől a reformtól tett szert hatalomra a titkos kabinet. V. ö. Hock: Der österreichische Staatsiath (1760—1848). Wien, 1879. 651—657. 1.