Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

erhalten können, oder die Bereisung ihres Kreises, die Local­Untersuchungen vorkommerider Beschwerden und ausserordent­liche] Ereigniße vernachlässigen müssen. Im ersten Falle setzen sie sich einer Verantwortlichkeit, die Current-Geschäfte aber einer Stockung aus, im letzteren leidet der Dienst durch die verminderte Aufsicht. Nachdeme nun in dem oesterreichischen Staate der Geist •der Stellen schon, leider, dahin gestimmet ist, daß sie alles gethati zu haben glauben, wenn nur der schriftliche] Gang der Geschäfte richtig fortgesetzet und kein Stück unerledigt erlieget, so wird meistens der wirksame, thätige Theil der Pflichten eines Kreis­hauptmanns dem schreibenden geopfert, da des ersteren Ver­nachlässigung wenig, jenes des letzteren aber nachdrücklich] geahndet wird; es ist also kein Wunder, wenn mancher Kreis­hauptmann die Beschaffenheit seines Kreises nicht genau kennet und eben so wenig von allen Bewohnern desselben gekannt wird. Weniger fühlbar ist dieses Uebel in Hungarn und Sieben­bürgen, weil hier unter denen C[omi]tats- und städtischen Beamten noch mehr der alte Geist, die vormahlige Thätigkeit herrscht und schon die Verhandlungs-Art der Geschäfte weniger Schreiberey mit sich bringt; allein auch in diesen Ländern fängt dieses Uebel an sich seit einiger Zeit zu verbreiten und fodert eine schleunige Abhülfe, wenn es nicht weiter um sich greifen solle. Noch nachtheiliger ist die Verminderung der Activitaet und Vermehrung der Schreiberey bey denen Staats-Güter-Administrationen und Berg-Aemtern, und man kann mit Recht diese Manipulations­Arc als den Haupt-Grund der schlechten Verwaltung der Staats­güter ansehen, da die sie verwaltendn Beamtn, theils wegen angehäufter Schreiberey nicht hinlänglich] Zeit haben der Wirt­schaft gehörig nachzusehen, theils aber auch, wegen Mangel an Activitaet, keine Verbesserungen im oeconomischen Fache vor­nehmen können. Verminderung der bey diesen untern Behörden eingeführten Schreiberey, Ausdehnung des Wirkungskreises derselben, Ertheilung der Bewilligung, geringere Gegenstände mündl[ich] schlichten zu können, im Kamerai-Fache hingegen Einführung einer einfächeren, auf practische Grundsätze sich gründenden Gütervervvaltungs-Methode könnten der so vermehrten Schreiberey, dam verworrenen Gang der Geschäfte abhelfen und letzterem jene Thätigkeit wieder geben, ohne welcher er nicht bestehen kann. Würden die Geschäfte der untern Behörden vereinfachet und ihre Activitaet vergrössert, dann könnte man auch von denen dabey angestellten Beamten genaue Kenntniße ihres Faches oder Bezirkes, öftere Bereisungen des letzteren, strengste Erfüllung ihrer Pflichten fodern, und schon diese Veränderung würde dem Geschäftsgang einen wesentlichen Vorschub leisten. Man besorge ja nicht, daß durch Erweiterung des Wirkungs-

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