Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

nung, dann die nach denen bishero aufgestellten allgemeinen Grundsätzen in dem Geschäftsgänge und Wirkungskreis der ver­schiedenen Stellen zu treffende Verbesserungen aufführen. I. Erste und Unterste Behörden, a) Im politischen Fache. In denen deutschen Erblanden. Kreisämter. Magistrate der grösseren Städte. In Hungarn und [Siebenbürgen. C[omi]tate, Stühle, priv­[ilegirte] Districte, königl. Freystädte. h) Im Kameralfache. In denen deutschen Erblanden. Bancal-Gefällen. In Hungarn. Cameral-Administrationen. c) Im Berg- und Müntz-Weesen. Berg-Inspectorate, Berg- und Münz-Oberämter. All diese Stellen erster Instanz, sie mögen zu was immer für ein Fach gehören, haben die Initiative der darinn einschlagenden Geschäfte und die letzte Ausführung aller erlassener Befehle und getroffenen Unordnungen zu besorgen. Da mm von ersterer, von denen in Folge selber erstatteten Berichten meistens die Entscheidung der' Geschäfte und der Gesichtspunkt, unter welchem sie verhandelt werden, von letzterer hingegen, und von der Art, mit welcher selbe besorgt wird, auch der Erfolg der Maaßregeln der Regierung, der Eindruck, welchen dieselbe auf das Gantze machen, abhäng-t, so kann man daraus mit Grunde schliessen, wie nothwendig es sey, daß diese untern Behörden mit rechtschaffenen und thätigen Männern besetzt werden, daß der Gang der Geschäfte bey selben beschleuniget und vereinfachet und dadurch denen öffentlichen] Beamten die Möglichkeit geschafft werde, für das allgemeine Beste zu wirken. Bey der vorzügi[ich] durch Zuthun der Hof- und Länder­stellen so sehr vermehrten Schreiberey und der dadurch ver­minderten Activitaet der untern Behörden leidet der Dienst und der Gang der Geschäfte bey letzteren, und der Nutzen derselben gehet für den Staat gantz verlohren. Besonders fühlbar ist dieses Uebel in denen deutschen Erblanden bey den Kreisämtern, und zwar vorzüglich] in jenen Theilen der Monarchie, wo die Kreise von einem sehr großem Umfange, oder wegen der Nähe einer Hauptstadt mit vielen Geschäften belastet sind. In selben ist die Schreiberey so ausserordentlich], die Anzahl der über jede Kleinigkeit abgesonderten Auskünfte oder Berichte so groß, daß die Kreishauptleute, wenn sie nicht eine seltene Tbätigkeit und Fähigkeiten besitzen, entweder die Geschäfte nicht in eurrenti

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