Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

In diese Cathegorie gehören die vervielfältigten Buch­haltereyen mit ihrer verwickelten Manipulation, welche dem Staate nicht nur wenig Nutzen, sondern vielmehr durch Erhaltung einer unzähligen Menge von Beamten einen wesentlichen] Nachtheil verursachen. Man glaube ja nicht, daß durch Abschaffung der überflüssigen Controlen die Möglichkeit der Aufsicht auf die untern Behörden vermindert wird. Einsendung der Prothocollen, unver­hoffte, durch hochverständige Männer unternommene Visitirungen der letzteren ersetzen diese Aufsicht hinlängl[ich]. Alle die hier angegebenen Grund-Linien zu Verbesserung der Staatsverwaltung werden von keinem Erfolge bleiben, wenn nicht bey einer neuen Organisirung Euer Majestät auch darauf fürzudenken geruhen, durch Anstellung und Beförderung eifriger, wohldenkender und patriotischer Männer den Patriotismus und den Gemein­geist der Beamten-Klasse zu heben, das Ansehen und allgemeine Zutrauen der Regierung wieder herzustellen, wenn sie nicht durch Erhöhung der Besoldungen der Unter-Beamten ihren Diensteifer und Gemeingeist beleben und dadurch auch ihre Moralitaet verbessern. So lange näml[ich] nur die Dienstjahre zu Beförderungen geeignet machen, so lange man ohne Protectionen, ohne Empfehlungen selbe nicht erhalten kann, wird der Diensteifer, das Bestreben sich auszuzeichnen, bey denen öffentl [ichen] Beamten erstickt. So lange Nahrungssorgen sie drücken, muß ihr Eifer erkal­ten, ihr Geist ist darnieder gebeugt, und wie oft ist dieses nicht Anlaß zu so vielen immoralischen Handlungen derselben, zu gäntzl[icher] Vernachlässigung ihrer Pflichten, von denen man in denen oesterreichischen Staaten in den neuern Zeiten nur allzu viele Bey spiele gehabt. Ersteres Uebel kann durch eine gute Auswahl, durch Zutrauen des Souverains in die von denen Länder- und Stellen-Chefs, welche einzelne Individuen am besten kennen müsten, gemacht werdende Vorschläge zu Ersetzung erledigter Stellen gehoben werden. Letzteren wird alsdann ohne neuer Last der Finanzen gesteuert werden, wenn durch eine zweckmässige Organisirung der Geschäfte und ihres Ganges nicht mehr eine so große Anzahl der Staats­beamten nothwendig, und mithin die zu ihrer Besoldung jährl [ich] bestimmte Summe zu Verbesserung des Gehaltes ihrer Mitbeamten zu verwenden seyn wird. Ich gehe nun zu dem letzten Theile meines allerunterthänigsten Vorschlags, näml[ich] zu einem nach obigen Grundsätzen ver­faßten Anwurf der allgemeinen Organisirung der Staatsverwaltung und des Geschäftsgangs über. Zu leichterer Uebersicht werde ich Stufenweise den Gang der Geschäfte von denen ersten Behörden bis zu Euer Majestät verfolgen und bey einer jeden Stufe meine Bemerkungen und Mey-

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