Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

veranlasset worden, so waren doch manche derselben denen Um­ständen nicht angemessen, es mangelte ihnen an dem so nöthigen Zusammenhange. Ich werde dahero in denen nun folgenden Grund­linien der Verbesserung des Geschäfts-Ganges stäts den Grundsatz vor Augen haben, das jetzige System nur insoweit beyzubehalten, als es denen Umständen der allgemeinen Denkungsart angemessen ist, widrigenfalls aber solche Veränderungen vorzusehlagen trachten, welche zum allgemeinen Wohl abzielen. Die erste Eigenschaft, welche die Verbesserung des Geschäfts­ganges in dem oesterreichischen Staate besitzen muß, ist Wieder­einführung einer zweckmässigen Thätigkeit in der Verwaltung. Diese Eigenschaft ist um so nothwendiger, als der Staat von dem selben, wegen mangelhafter Einleitung des Geschäftsganges be­drohende tödl[iche] Uebel einer Stockung nur durch schnelle Ab­hülfe und fortgesetzte angestrengte Thätigkeit errettet werden kann; vorzüglich] durch Thätigkeit kann sicii die Staatsverwaltung das verlohrene öffentliche] Zutrauen wieder erwerben. Eben so nothwendig für den oesterreichischen Staat ist eine thätigere Staats-Verwaltung, eine schnellere Geschäfts-Führung in Rücksicht auf äussere Verhältnisse, auf das schnelle Fortschreiten der Dinge und der menschlichen] Kenntnisse. Die Erfahrung letzterer Jahre belehret uns, mit welch Thätig­keit und unaufgehaltener Schnelligkeit Frankreichs Kaiser seinem ^Zwecke zueilet, eben so sorgt auf einer anderen Seite der russische Monarch rastloß für die Verbesserung der Verwaltung seiner Staaten, und sein mächtiges Reich nähert sich mit Riesenschritten der Auf­nahme und einer größeren Kultur; der zwischen beeden gelegene oesterreichische Staat allein erwartet in Unthätigkeit seinen Unter­gang, von deme ihn zu entreissen noch die Mittel und in den Hertzen seiner gutdenkenden Staatsbürger selbst der Willen vorhanden wäre. Frankreichs Herrseher gab selbst während seiner Anwesenheit in Wienn Beweise der Thätigkeit seiner Verwaltung und dadurch Anlaß zu einer für unsere Regierung nicht günstigen Vergleich, welcher auf die öffentliche] Denkungsart einen wichtigen Eindruck machte, der mit jedem Tage um so fühlbarer wird, als von Seiten der Regierung keine Anstalten zu Verbesserung der Staatsverwaltung­geschehen. Bey dieser Lange der Sachen kann nur dann eine wesent­liche] Verbesserung in dem Geschäftsgange getroffen, die allgemeine Stimmung gehoben werden, wenn durch die Euer Majestät zu Gebothe stehende Mittel und Ihr erlauchtes Beyspiel in die Ver­waltung, Thätigkeit und Schnellkraft, ohne welcher bey dem jetzigen verworrenen Zustand der Geschäfte es gar nicht mögl[ich] ist die gehörige Ordnung wieder herzustellen und der drohenden Stockung zu entgehen, gebraucht wird. Ein eben so wesentliches] Mittel zu Verbesserung des Ge-

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