Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
Da ich. bishero die Grund-Ursachen des Verfalls der Staatsverwaltung und der Verspätung des Geschäftsganges erörtert habe, so werde ich nun auf die Angabe jener Mittel überge'aen, worauf nach meiner Meynung eine Verbesserung der öffentlichen] Verwaltung und des Gangs der Geschäfte, gegründet werden könnte. Es verstehet sich von selbst, daß ich hier nur die Grundlinien dieser Verbes-erung entwerfen werde, eine ausführliehe, durch alle Zweige der Staatsverwaltung durchgeführte Auseinandersetzung meines Antrags foderte mehrere Vorkenntniße in der Manipulations-Art einer jeden Geschäfts-Branche, als ich besitze, und müßte einzelne, nach der Verfassung und bestehenden Ordnung eines jeden Theils bearbeitet werden, foderte mithin mehr Zeit und Arbeit, und kann, wenn Euer Majestät die von mir aufgestellten Sätze genehmigen und zum Grunde einer Veränderung iu der Staatsverwaltung gnädigst annehmen wollten, das Werk jener Männer werden, welchen Euer Majestät dann die Anwendung dieser Grundsätze auf jeden einzelnen Zweig der Verwaltung gnäciigst auftragen werden. Eben so muß ich erinnern, daß ich in meinen nun folgenden Anträgen von denen Staats-Geschäften im Justitz- und MilitairFach keine Erwähnung gemacht habe, da erstere eine denen Gesetzen angemessene, weniger Abänderung fähige Verfassung haben, letzterer aber nur er-,t auf Vorschlag S. K. H. des generálissimi in eme zweckmäßige Ordnung gebracht worden. 1 Der Gang einer jeden Staatsverwaltung und der in selben einschlagenden Geschäfte muß nicht nur thätig, schnell und regelmässig, sondern er muß auch denen Zeit-Umständen, der allgemeinen Denkungsart und denen Verhältnissen des Staats angemessen seyn. Besitzt er nicht diese Eigenschaften, so entstehet daraus eine Verwirrung in der Verwaltung, eine Stockung in denen Geschäften, welche von denen übelsten Folgen seyn kann, es erweckt endl[ich] dadurch die Regierung das Mißvergnügen und den Tadel aller Staatsbürger. Der jetzige Gang der Geschäfte im oesterreiehischen Staate, ihre Eintheilung, die Verhältnisse, Obliegenheiten und Pflichten der Behörden sind größtentheils nach einem Systeme bestimmt, welches vor allen Stürmen, welche Europa seit der französischen Revolution erschütterten, und welche so große Aenderungen in der öffentlichen] Denkungsart verursachten, verfaßt und eingeführt worden, und obgl[eieh] seit der Zeit zu widerhohltenmahlen, wie ich weiters oben erinnerte, Abänderungen und Erleuterungen dieses Systems 1 A katonai reformokat illetőleg Károly főherceg 180G jan. 31-ikén nyújtotta be emlékiratát a császárhoz (kiadva: Ausgewählte Schriften Erzherzogs Carl. Bd. VI. 181—187. 1.); a hozzá mellékelt instrukció (kiadva u. ott VI. 188—197. 1.) a császár febr. 10-ikén legfelsőbb elhatásozás alakjában adta ki és emelte érvényre.