Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1806
81. 1806 január 28. Buda. József nádor fölterjesztése a megyei fólkelési pénztárak átengedésére'' az államkincstár javára. Sk. tiszt.: N. titk. lt., Praesid. 1806. 10. sz., sk. fogaim.: u. ott., Praesid. 1806. 8. sz. A király már január 8-iki legfelsőbb kéziratában felszólította a nádort, mondjon véleményt arról, hogyan lehetőé különösen azokat a megyéket, ahol a fölkelés felállítására nem került sor, rávenni, hogy a fölkelés céljaira szolgáló megyei pénztárak fölöslegét az államnak ajánlják fel. V. ö. Iratok II. 78. sz. Allerunterthänigste Nota ! In dem allerhöchsten Handbillet vom 8-ten laufenden Monaths und Jahrs, mittelst welchem Eure Majestät mir gnädigst anbefohlen, die hungarische Insurrection, so weit selbe versammelt war, aufzulösen, foderten Hochdieselben auch meine Wohlmeynung darüber ab, ob und auf welch schickliche und angemessene Art die Comitate, (vorzüglich aber jene, wo die wirkliche Aufstellung der Insurrection nicht stattgehabt) zu Überlassung ihrer zur Insurrection bestimmten Comitats-Kassen zu bewegen seyn dürften. Von dem Wunsche auch hierinn Eurer Majestät Absichten befördern und erreichen zu können beseelt, glaubte ich vor Allem, ohne von Eurer Majestät mir gegebenen Auftrag eine Erwähnung zu machen, mit einigen der ersten Männer des Landes, deren Eifer für das allgemeine Wohl mir bekant ist, über die Ausführbarkeit desselben besprechen zu müssen, um dann Eurer Majestät eine gründliche Meynung unterlegen zu können, und Ihnen keine Maaßregel anzuraten, bey deren Ausführung Anstände obwalteten. Die einstimmige Äusserung dieser Männer, mit welcher ich mich aus wichtigen Gründen vereinigen muß, war, daß obgleich es nicht zu läugnen ist, daß der Staat in dem gegenwärtigen Augenblick eine Geldaushülfe nothwendig brauche, dennoch der gemachte Antrag theils wegen dem wenigen davon zu hoffenden Erfolg, theils aber auch wegen den daraus entstehen könnenden unangenehmen Fragen nicht wohl anwendbar sey. Nur 2 wären die Mittel, die man anewnden könnte, um die Comitater zu Überlassung ihrer Insurrectionskassen an den Staat zu bewegen, nämlich entweder 1° An die Ober-Gespänne, oder Comitate zu erlassendes Ersuehs-, oder Aufnmnterungs- Schreiben ; oder aber 2° daß man auf eine geschickliche Art ein oder anderes Comitat dazu vermögen könnte, die in seiner Insurrectionskasse vorfindigen Gelder Eurer Majestät anzutragen und dadurch die anderen aneiferte diesem Beispiel zu folgen.