Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1806

egész nemzetnek szemére vetve azt, hogy nem viselkedett megfelelő módon a háború alatt. (V. ö. Iratok II. 70. sz.) A deputáció erre ismét a nádorhoz fordult, aki ekkor szerkesztette ezt a fölterjesztését. (V. ö. 1805. napló, Iratok II. 425—430. 1.) Euer Majestaet! Aus mehreren von Eurer Majestaet an mich erlassenen Hand­schreiben und auf meine allerunterthänigste Vorstellungen erflossenen Entschliessungen konnte ich seit einiger Zeit nicht undeutlich entnehmen, daß Eure Majestaet mit meinem Betragen während der Dauer meiner Vollmacht nicht vollkommen zufrieden waren und manche der von mir in dieser Zeit getroffenen Maaßregeln miß­billigten. So schmertzlich es mir. wie einem jeden andern^ Staats­diener sein muste, meine Absichten verkannt zu sehen und mir Eurer Majestaet Unzufriedenheit zugezogen zu haben, so würde ich dennoch in der vollen Ueberzeugung, daß kein Gegenstand, keine Handlung ist, über welche ich mich nicht vollkommen rechtfertigen könnte, jenen Zeitpunkt abgewartet haben, um zu Eurer Majestaet Gerechtigkeit meine Zuflucht zu nehmen, in welche ich über meine Gestion eine ausführliche Rechenschaft Ihrer höchsten Beurtheilung unterlegen würde, wenn nicht Eure Majestät in einem der mir unter dem 26-ten [Decemjber mitgetheilten Stücke Ihr Mißfallen auch auf das Betragen eines einzelnen Comitats, und zugleich auch des ganzen Landes ausdehnten. Dieses nöthiget mich noch vor der gehörigen Zeit, mich an Eurer Majestaet allgemein bekannte Gerechtigkeitsliebe zu wenden, und nachdem ich nie gewohnt war, von jenen Handlungen, welche ich selbst unternehme, die Responsabilitaet auf andere zu wältzen, die Feder zu ergreifen, um die in dem von Eurer Majestaet unter dem 16-ten [Decemjber an den hung. Hof­kanzler Gr. Palffy erlassenen allerhöchsten Handbillet der perma­nenten Deputation des Preß burger Comitats und dem gantzen Lande gemachte Beschuldigungen zu erörtern und Hochdieselben zu überzeugen, daß weder einen, noch den andern die darin ent­haltenen Vorwürfe mit Grund treffen, sondern daß, wenn während dieser Zeit ein Fehler unterloffen, dieser nur mir zugemuthet werden könne. Ich würde es bey so bewandten Umständen für eine der heiligsten meiner Amtspflichten gehalten haben, auch unaufgefodert die Verantwortung des Landes bey Eurer Majestaet zu übernehmen, und Sie von dem Ungrund der angeführten Beschuldigungen zu überweisen. Doppelt wird mir nun selbe heilig, da ich aus der hier in aller Unterthänigkeit anverwahrten Vorstellung der permanenten Deputation des Preßburger Comitats ersehen muß, wie tief die­selbe sich durch Eurer Majestaet Ungnade gekränkt fühlet, und wie dringend sie mich ersucht, mich bey Eurer Majestaet für sie, für das ganze Land zu verwenden. a) A fogalmazványban: redlichen.

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