Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

Az 1805 évi napló

tragen solle; ich möchte selben meine Meynung und meinen guten Rath mündl[ich] erklären, da die Servier bereit wären sich nach selber zu fügen. Bittet schlüßl[ich] die Schreiben eiligst an ihre Be­stimmung abzusenden. Wird S. M. durch Courier eingeschickt und darüber, wie auch über die zu gebende Antwort weitere Ver­haltungs-Befehle erbethen. 1 Sta[tt]halterey-Rath Vegh erstattet einige Meldung über die Transportirung zur k. k. Armee und Verpflegung derselben, welche zur Nachricht dienen. Derselbe meldet, daß das Weszprimer C[omi]tat durch unvor­gesehene Einmärsche der k. k. Truppen und unvorgesehenen Transennen in den Fall gesetzt worden sey, denen Contribuenten und adel[igen] Gemeinden ihre Vorräthe an Haber und Mehl wegzunehmen, von den Fremden aber solche auf 10 Tage zu Leihen zu nehmen, um nur die Verpflegung zu bestreiten. Derselbe sey nun ausser Stand, seine Schulden, sowohl als das [sie] Fuhrlohn zu bezahlen, und bittet um einen Vorschuss von 30.000 fl., welches er unterbreitet. Aus denen wichtigen vom Weszprimer C[omi]tat angeführten Gründen wird Hferr] v. Vegh angewiesen, die 30.000 fl. aus der Insurrectional-Cassa zu anticipiren, 2 Gr. Kohary aber angegangen, sie ihnen zu rebonificiren. TDec 291 I "^ en ^0-ten [Dezemjber. Nota S. K. Hoheit — •——' des E. H. Johann, worinn selber in Verfolg der vorhero von dem Armee-Commando eingegebenen Note wegen Bestimmung der Durchschnittspreise für die von denen C [omi] tatern der geliefert werdenden Naturalien, die Preise des Oedenburger C[omi]tats angezeigt mit der Bemerkung, daß selbe sogar den Marktpreiß übersteiget, und erbittet sieh hierüber eine Rückäusse­rung. Er sehreibet ferners: der Hofrath Boross mache ausser­ordentliche] Foderung von Anticipativ-Zahlungen für die liefernden C[omi]tater, welche die Kriegskassa kaum zu bestreiten im Stande sey. Man habe ihm zwar a conto des Oedenburger und Eisen­burger C[omi]tats 205.000 fl. angewiesen, allein er glaubet, daß von solchen a conto Zahlungen abgegangen und diese Zahlungen bis zur endlichen] Ausgleichung verschoben werden könnten. Bittet auch über die Art und Weise der Ausgleichung ihn zu informiren. Glaubt, daß diese bis auf bessere Zeiten verschoben werden könne. 3 Antwort. Es sey schwer hier im centro über die Billig- oder Unbilligkeit der Local-Preise zu entscheiden, nach dem allgemeinen Grund folge aber, daß die vom Lande wegen dem Drang der Umstände geleistete Lieferung im Stehungspreiß vergütet werden muß, hänge die Bestimmung der Preiß von denen Local-Umstän­1 Militkanzl. 1805. fasc. 3., 109. 644. sz. 2 N. lt. Polit. V. P. polit. 1805. 389. sz. 3 N. lt. Polit. V. P. polit. 1805. 384. sz.

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