Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1805
diesen schon angestossene Contracte nicht ausser Wirkung gesetzt wurden, durch den Getreidehandel ein wichtiger Erwerbszweig und eine neue Quelle der Einfuhr fremden Geldes eröfhet würde. Allein alle diese Hofnungen wurden durch die in dem französischem Kriege erlassene Ausfuhrsverbothe, durch den Krieg selbst und durch die seit der Zeit angenommenen schwankenden Ausfuhrsgesetze zerstört, und der hungarische Fruchthandel ist gegenwärtig, wie das Fiumaner Gubernium darstellet, so herabgesunken, daß er fast keine Erwähnung mehr verdienet. Während der Zeit dieses für Hungarn so nachtheiligen Verfalls eines seiner wichtigsten und einträglichsten Erwerbszweige entstund an dem russischen Hafen von Odessa im Schwarzen-Meere ein für den hungarischen Fruchthandel sehr gefährliche [sie!] Mitwerber; — denn währenddem die Schiffe der an dem Mittelländischem-Meere liegenden Mächte theils wegen bestehenden Ausfuhrsverboth, theils wegen der Folge davon, nämlich dem Mangel hinlänglicher Vorräthe an der hungarischen Seeküste, dieselbe entweder nicht besuchten, oder aber sie verliessen, ohne sich daselbst Früchten einkaufen zu können, währenddem selbst die hierländigen Handelsleute durch vielfältigen Schaden gewitziget es nicht wagten, beträchtliche Contracte auf Früchtenlieferungen in dem Auslande anzustossen, bemühte sich die russische Regierung durch Ertheilung vorzüglicher Begünstigungen und Vortheile diese nämlichen Schiffe nach Odessa zu locken und den Fruchthandel, welchen vormals Hungarn mit dem Auslande trieb, an sieh zu ziehen. Dieses gelang auch dergestalt, daß gegenwärtig der ganze Fruchthandel sich nach letzteren Ort gezogen, und Fremde, wegen der Bequemlichkeit des Transports und den geringere Preisen, sich nun in Odessa statt in unsere Häfen mit Früchten versehen. Auf die nämliche Weise versäumte man den Augenblick des verflossenen Jahres, in welchem der in der Barbarei und Spanien bestehende Mangel, noch vor dem Ausbruch des gegenwärtigen Krieges, und der weiters eingetretenen ungünstigen Umstände eine treffliche Gelegenheit verschaff hätte, die hungarischen Früchte gegen fremdes Geld umzusetzen, dadurch, daß im Jahre 1803 die Ausfuhr verbothen und erst in Frühjahr des verflossenen Jahres wieder eröfhet wurde, wo denen Handelsleuten die Zeit zu Anstossung der erforderlichen Contracte im Ausland mangelte. Diese günstige Gelegenheit ist nun auch, wie der Bericht des Fiumaner Guberniums es ausweiset, und wie man aus denen wieder eingetretenen Kriegsumständen wohl schliessen kann, wieder unbenutzt verschwunden, und allem Ansehen nach wird im heurigem Jahr die Ausfuhr der Früchten eben so gering wie im verflossenem sein. Nur eine anhaltende, dauerhafte, ausserdem ohnehin äusserst seltenen Fall einer allgemeinen Hungersnoth nie zu sperrende Früchtenausfuhr kann den Früchtenhandel Hungarn s wieder be-