Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)

1805

Im Monate October war zwar die Anzahl der von Semlin nach Carlsstadt abgesendeten Früchten beträchtlicher, dieses hatte aber den Umstand zum Grunde, daß damals eben die beste Zeit zur Transportirung der Früchten gegen Carlsstadt wegen den grossen Wässer, welche die Schiffahrt begünstigen, eintrat, und ohngeachtet deme wurden auch in diesem Monate mehr als zwei­mal so viel Früchten die Donau aufwerts verführt. Die obgedachte Befabrung der Donau dauerte selbst, ohnge­achtet der durch den Mangel an Schiffen, vorzüglich aber an Schiffzügen veranlaßten Theuerung der Fracht und des auf der Donau sich zeigenden Eises, noch bis in den spätesten Herbst mit gleichem Eifer fort, da der grössere Gewinn die Handelsleute zu dieser neuer Speculation anlockte. Ans dieser Erfahrung, welche den Handelsgrundsatz, daß der Zug desselben immer dem bequemsten und einträglichsten Wege folge, bestättigte, die Schlußfolge ziehen zu können, daß so lange durch ungünstige Umstände die Preise der Früchten in denen deutschen Erblanden und dem obern Theile Hungarns sich in der bisherigen Höhe erhalten werden, auch selbst bei erlaubter Aus­fuhr des Waitzens nur jener Theil dieses Materials der Seeküste zueilen werde, welcher keinen Käufer ans denen vorgenannten Gegenden findet, und daß so lange die Preise nicht selbst im Banate fallen, und die von dem Fiumaner gubernio Angeführten, die freie Ausfuhr hindernde Anstände nicht aus dem Wege treten, auch die Ausfuhr des Waitzens gegen die Seeküste nie von Bedeu­tung sein wird. Beides kann aber wohl schwerlich bis zur künfti­gen Erndte eine Änderung erleiden. Sollten dennoch in den deutschen Erblanden, und daher auch in Hungarn die Preise fallen, und dadurch eine Ausluhr gegen die Seeküste für den Fruchthändler vortheilhafter als eine Speculation dieser Art in die erstem Länder werden, so wird sich natürlich, wenn zugleich auch die äussern Hindernisse aus dem Wege geräumt wären, die Ausfuhr ins Ausland vermehren, alsdann kann sie aber auf keinen Fall dem Staate schädlich sein, da das Fallen der Preise schon Beweis genug ist, daß eine bessere Erndte, oder auf eine andere Art erzeigte Wohlfeilheit in denen minder fruchtbaren Theilen Hungarns und in denen deutschen Erblanden erfolgt ist; — Dahero glaube ich mit Grund auch auf die zweite Frage erklären zu können, daß selbst in der Folge die erlaubte Ausfuhr des Waitzens aus Hungarn dem Staate nicht schädlich sein könne. 3°. Ob ein zu erlassendes Ausfuhrsverboth soivöhl in gegen­wärtigen Augenblicke, als auch in der Folge dem Staate nützlich sein könne? Jene, welche diesen Satz behaupten, hoffen, daß ein gegen­wärtig zu erlassendes Ausfuhrsverboth die Wirkung haben würde, daß dadurch die grössere Quantitaet von Waitzen, welche allen-

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