Domanovszky Sándor: József nádor iratai II. 1805-1807. (Budapest, 1929)
1805
falls noch zur Ausfuhr bestimmt ist, im Lande zurückbleiben und dadurch der Mangel an diesem Materiale vermindert, der Preiß desselben aber herabgestimmt werden würde. Daß, wenn die Ausfuhr verbothen würde, all jener Theil des Waitzens, welcher bishero nicht ausgeführt worden und zur Ausfuhr ins Ausland bestimmt war, im Lande zurückbleiben und dadurch das Materiale vermehrt werden würde, ist zwar richtig, daraus folgt aber noch nicht, daß dieses einen merklichen Einfluß auf die Verminderung der Preise sowohl, als auf eine leichtere Versehung der notbleidenden Theile der Erblande haben würde. In dem Vörausgelassenem habe ich Euer Majestät verwiesen, daß die Anzahl des seit erlaubter Ausfuhr nach Carlsstadt verführten Waitzens ohngefähr 200.000 Metzen betrage, daß von denen vom l" ten Nóv. 1803. bis letzten October 1804. dem Saustrome aufwärts angeblieh nach Carlsstadt gebrachten Früchten der gröste Theil gegen Rugvicza verführt und daselbst zu Ernährung von Croatien, oder für den Bedarf der inneroesterreichischen Provinzen, endlich auch zur Ausfuhr ins Ausland über Triest verwendet worden. Auf diese Früchten kann also zur innern Consumption keine Rechnung mehr gemacht werden, und verbleiben nur jene 202.000 Metzen Waitzen, welche nach dem Berichte des Karlsstädter Magistrats in Carlsstadt erliegen, oder nahe an dieser Stadt sich befanden, noch inner des Landes. Allein auch diese sind theiis wegen der Entfernung von denen Hauptmärkten Hungarns, welche das Innland sowohl, als die benachbarten oesterreichischen Provinzen mit Früchten versehen, theits aber auch wegen der beschwerlichen und kostbaren Rückfracht auf der Culpa und dem Saustrome in keinem Fall mehr zu Erleichterung der Versehung Hungarns oder der Erblande, Inner-Oesterreich ausgenommen, geeignet. Da nun letzteres über Rugvicza schon wirklich seinen Bedarf bezogen, und noch ferners beziehet, so würden die in Karlsstadt erliegenden, oder dahin bereits im Anzüge befindlichen Früchten bei eine.n zu erlassenden Ausfuhrsverbothe nur in dasiger Gegend veräussert, werden. Selbst jener nützliche Einfluß, welchen man von einem solchen Verbothe für nofchleidende Länder hoffen würde, daß nämlich die Nachfrage um Früchten im Banate vermindert, und die dortigen Früchtenpreise dalurch. zum Fallen gebracht würden, ist sich jetit nicht leicht zu erwarten, da aus denen obbenannten Berichten zu ersehen, daß sonst selbst in jenen Jahren, wo die Ausfuhr nicht erlaubt war, eine noch beträchtlichere Anzahl Früchten nach Carlsstadt und in die inner-oesterreiehischen Lande als heuer verführt wurde, mithin eine gleiche Quantitaet auch bei verhängten Ausfuhrsverbothe im heurigen Jahre dahin abgehen würde. Zu dem haben die in verflossenem Jahre bestandene hohe