Domanovszky Sándor: József nádor iratai I. 1792-1804. (Budapest, 1925)

1803.

stände mit Rücksicht auf deren größere oder mindere Notwendig­keit verwendet werden, und diese Verwendung kann, insolange der Fond so unzureichend ist, nur in Bestreitung vorläufiger Arbei­ten, als Nivellirungen, Aufnahmen einzelner Theile, oder aber in einer in Geld denen betreffenden Jurisdictionen zu gebenden Bey­hülfe bestehen. III. Verwaltung des erhöhten Saltzpreiß-Fonds. Die Ver­waltung dieses Fonds ist seit der Errichtung desselben, in so weit von Einnahme der darinn einfliessenden Gelder und Anweisung der Ausgaaben die Rede ist, in Händen der hung. Hofkammer, die Bestimmung der Gegenstände aber, zu welchen diese Geld­summen verwendet werden sollen, hänget von der k. hung Statt­halterey ab. Erstere theilt letzterer, damit sie sich in Ausmessung der Auslaagen darnach zu richten wisse, alljährl. einen Ausweiß über die Einnahme und Ausgaabe des Fonds und den verbleibenden Rest mit. Dieses ist die gegenwärtig bestehende Verwaltungsart, welche in der Wirklichkeit vielen Mängeln unterworfen ist, denn ohngerechnet, daß die königl. Statthalterey, welche nur mit Ende des Jahres den Ausweis über Empfang und Ausgaabe für das verflossene Jahr erhält, dadurch öfters nicht im Stande ist, Während des Verlaufs desselben bestimmen zu können, ob die Kräfte des Saltzpreiß-Fonds hinreichen eine oder die andere der in Antrag gebrachten Auslaagen zu bestreiten, so verursacht auch die ge­trennte Verwaltung dieses Fonds, zwischen denen sie besorgenden 2 Stellen selbst in den kleinsten Gegenständen eine häufige minder nöthige Correspondenz, und hat sogar auch den Anlaß dazu ge­geben, daß die Hofkammer sich in Beurtheilung der Gegenstände der Auslaagen einmengen wollte. Von dem Hinderniße und der unnöthigen Vervielfältigung der Schrei berey, welche die bisherige Verwaltungsart, in den Gang dieses Geschäftes machte, überzeugt, wollte ich hierüber schon längst E. M. einen Vorschlag unterbreiten, wodurch die Ver­waltung dieses Fonds, eintzig der königl. Statthalterey übertragen würde, allein es zeigte sich der Anstand, daß der Betrag des erhöhten Saltzpreiß-Fonds mit den übrigen hung. Saltz-Proventen vermischt einfließt und sich also von selben, bis die Rechnungen mit Ende des Jahres nicht geschlossen und der Betrag derselben eruirt worden, nicht wohl trennen und übergeben ließe. Diesen Anstand zu beheben, zugl. aber eine einfachere und kürtzere Verwaltungsart des erhöhten Saltzpreiß-Fond einzuführen, unterlege ich E. M. folgenden Vorschlag. Aus dem hier beyliegenen 10jährigen Ausweis der Einkünfte und Auslaagen des Saltzpreiß-Fondes könne E, M. ersehen, daß erstere alljährl. die Summe von 200.000 fl. übersteigen. Es könnten also E. M. die gäntzl. Verwertung des Saltzpreiß-Fondes der königl. Statthalterey mit deme übertragen, daß die hung. Kammer die

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